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===Die Verbreitung der Zirbe im Land Salzburg===
 
===Die Verbreitung der Zirbe im Land Salzburg===
 
Der Lärchen-Zirbenwald ist in den Alpen im Bestand gefährdet, und daher vor allem im Nationalpark als ausgewiesenem [[Natura 2000]]-Schutzgebiet gemäß der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der EU (Anhang I) zu schützen. Lärchen-Zirbenwälder finden sich in Restbeständen in einzelnen Tauerntälern, in hohen Lagen im [[Lungau]], aber auch im Raum [[Dachstein]], [[Hochkönig]] und [[Hagengebirge]]. Bekannt sind im Land vor allem der Zirbenwanderweg in [[Bad Gastein]]<ref>[https://www.gasteinertal.com/zirbenzauber-graukogel/ www.gasteinertal.com]</ref> und der urige [[Wiegenwald]] mit seinen alten Zirben im [[Stubachtal]].<ref name="Medicus">Quelle Dr. [[Reinhard Medicus]], siehe auch Diskussionseite</ref>
 
Der Lärchen-Zirbenwald ist in den Alpen im Bestand gefährdet, und daher vor allem im Nationalpark als ausgewiesenem [[Natura 2000]]-Schutzgebiet gemäß der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der EU (Anhang I) zu schützen. Lärchen-Zirbenwälder finden sich in Restbeständen in einzelnen Tauerntälern, in hohen Lagen im [[Lungau]], aber auch im Raum [[Dachstein]], [[Hochkönig]] und [[Hagengebirge]]. Bekannt sind im Land vor allem der Zirbenwanderweg in [[Bad Gastein]]<ref>[https://www.gasteinertal.com/zirbenzauber-graukogel/ www.gasteinertal.com]</ref> und der urige [[Wiegenwald]] mit seinen alten Zirben im [[Stubachtal]].<ref name="Medicus">Quelle Dr. [[Reinhard Medicus]], siehe auch Diskussionseite</ref>
== Die Geschichte der Zirbe im Land Salzburg==
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=== Die Geschichte der Zirbe im Land Salzburg===
 
Der Zirbenbestand im Bundesland Salzburg ist wesentlich auch durch die einstige intensive fürsterzbischöfliche Holzwirtschaft und durch den einstigen Bergbau im Land Salzburg besonders gefährdet. Schon im [[13. Jahrhundert]] kam es zur ersten Verknappung des nutzbaren Holzes, das in großen Mengen für die [[Saline Hallein]] und für den [[Bergbau]] benötigt wurde. Schon [[Erzbischof]] [[Eberhard II. von Regensberg]] erließ daher [[1237]] eine erste [[Bergordnung]] mit Schutzbestimmungen für den Wald. Im Jahr [[1471]] erließ Fürsterzbischofs [[Bernhard von Rohr]] angesichts der intensiven Waldnutzung für das [[Fürsterzbistum]] die erste bekannte Waldordnung Mitteleuropas. Brennholz und [[Holz]] für den Zimmermann durften nur mit Zustimmung des zuständigen Försters geschlagen werden. Einen besonderen Schutz erhielten Edelhölzer wie die Zirbe. Die hohe Nachfrage des Holzes für den Bergbau aber auch für die Saline führte bei der damaligen großflächigen Nutzung oft zu einer Übernutzung und damit zu einer zunehmenden Seltenheit der Zirbe im Land Salzburg. Diese Nutzung war im Bereich der Waldgrenze mit den hier vorhandenen sehr langsamwüchsigen Arten und der hohen Gefahr des lokalen Aussterbens ungeachtet der Schutzbestimmungen besonders gravierend.  
 
Der Zirbenbestand im Bundesland Salzburg ist wesentlich auch durch die einstige intensive fürsterzbischöfliche Holzwirtschaft und durch den einstigen Bergbau im Land Salzburg besonders gefährdet. Schon im [[13. Jahrhundert]] kam es zur ersten Verknappung des nutzbaren Holzes, das in großen Mengen für die [[Saline Hallein]] und für den [[Bergbau]] benötigt wurde. Schon [[Erzbischof]] [[Eberhard II. von Regensberg]] erließ daher [[1237]] eine erste [[Bergordnung]] mit Schutzbestimmungen für den Wald. Im Jahr [[1471]] erließ Fürsterzbischofs [[Bernhard von Rohr]] angesichts der intensiven Waldnutzung für das [[Fürsterzbistum]] die erste bekannte Waldordnung Mitteleuropas. Brennholz und [[Holz]] für den Zimmermann durften nur mit Zustimmung des zuständigen Försters geschlagen werden. Einen besonderen Schutz erhielten Edelhölzer wie die Zirbe. Die hohe Nachfrage des Holzes für den Bergbau aber auch für die Saline führte bei der damaligen großflächigen Nutzung oft zu einer Übernutzung und damit zu einer zunehmenden Seltenheit der Zirbe im Land Salzburg. Diese Nutzung war im Bereich der Waldgrenze mit den hier vorhandenen sehr langsamwüchsigen Arten und der hohen Gefahr des lokalen Aussterbens ungeachtet der Schutzbestimmungen besonders gravierend.  
  
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