Im September 2012 wurde der Hundehalter in einer Berufungsverhandlung rechtskräftig zu einer Haftstrafe von einem Monat auf Bewährung verurteilt. Dem Opfer des Hundebisses wurden 13.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. In erster Instanz waren es nur 6.000 Euro. Der Rottweiler wurde mittlerweile eingeschläfert, der Hundebesitzer hat stets seine Unschuld beteuert<ref>Bezirksblätter online, Ausgabe Flachgau Süd vom 3. Oktober 2012</ref>. | Im September 2012 wurde der Hundehalter in einer Berufungsverhandlung rechtskräftig zu einer Haftstrafe von einem Monat auf Bewährung verurteilt. Dem Opfer des Hundebisses wurden 13.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. In erster Instanz waren es nur 6.000 Euro. Der Rottweiler wurde mittlerweile eingeschläfert, der Hundebesitzer hat stets seine Unschuld beteuert<ref>Bezirksblätter online, Ausgabe Flachgau Süd vom 3. Oktober 2012</ref>. |