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Nachdem das [[Herzogtum Salzburg]] [[1816]] endgültig an Österreich fiel wurde es unter der Bezeichnung [[Salzachkreis]] verwaltungsmäßig an Österreich ob der Enns (heutiges Oberösterreich) angegliedert. Der Salzburger [[Kreishauptmann]] unterstand dem Landeshauptmann in Linz, dieser wiederum dem oberösterreichischen Landespräsidenten. [[1850]] wurde Salzburg zu einem selbstverwalteten Kronland der Habsburgermonarchie erhoben. An die Stelle des Kreishauptmannes trat der [[Landespräsident]], der als oberster Landesherr direkt dem Kaiser unterstand.  
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Nachdem das [[Herzogtum Salzburg]] [[1816]] endgültig an Österreich gefallen war, wurde es unter der Bezeichnung [[Salzachkreis]] verwaltungsmäßig an Österreich ob der Enns (heutiges Oberösterreich) angegliedert. Der Salzburger [[Kreishauptmann]] unterstand der Landesregierung (dem Gubernium) in Linz.  
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Der erste Landeshauptmann der Salzburger Geschichte war [[Joseph Freiherr von Weiß]]. Er wurde [[1861]] von [[Kaiser Franz Joseph I.]] von Österreich eingesetzt. Die Landeshauptleute unterstanden bis zum Zusammenbruch der Monarchie den Landespräsidenten. Während der Zugehörigkeit Salzburgs zum Deutschen Reich von [[1938]] bis [[1945]] wurde der Landeshauptmann vom Gauleiter ersetzt.  
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[[1850]] wurde Salzburg zu einem selbstverwalteten Kronland der Habsburgermonarchie erhoben. An die Stelle des Kreishauptmannes trat als Landeschef der k. k. staatlichen Verwaltung der [[Landespräsident]].  
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Das Amt des Landeshauptmanns wurde 1861 geschaffen. Bis zum Zusammenbruch der Monarchie wurde dieser vom Kaiser aus dem Kreis der Landtagsabgeordneten ernannt. Ihm unterstand die autonome Verwaltung des Landes; im Vergleich mit dem Landespräsidenten besaß er wenig tatsächliche Macht.  
    
Das Amt des Landeshauptmannes in seiner heutigen Bedeutung wurde erst mit der Gründung der Ersten Republik [[1918]] eingeführt. Die österreichische Bundesverfassung räumt dem Landeshauptmann als wichtigstem Vertreter des Staates (auch des Bundes) auf Landesebene heute eine besondere Stellung ein.
 
Das Amt des Landeshauptmannes in seiner heutigen Bedeutung wurde erst mit der Gründung der Ersten Republik [[1918]] eingeführt. Die österreichische Bundesverfassung räumt dem Landeshauptmann als wichtigstem Vertreter des Staates (auch des Bundes) auf Landesebene heute eine besondere Stellung ein.
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Während der Zugehörigkeit Österreichs zum Deutschen Reich von [[1938]] bis [[1945]] trat an die Stelle des Landeshauptmanns der [[Gauleiter]].
    
==k.k. Kreishauptleute des Salzachkreises (1816 bis 1849)==
 
==k.k. Kreishauptleute des Salzachkreises (1816 bis 1849)==