Das Amt des Landeshauptmannes in seiner heutigen Bedeutung wurde erst mit der Gründung der Ersten Republik [[1918]] eingeführt. Die österreichische Bundesverfassung räumt dem Landeshauptmann als wichtigstem Vertreter des Staates (auch des Bundes) auf Landesebene heute eine besondere Stellung ein. | Das Amt des Landeshauptmannes in seiner heutigen Bedeutung wurde erst mit der Gründung der Ersten Republik [[1918]] eingeführt. Die österreichische Bundesverfassung räumt dem Landeshauptmann als wichtigstem Vertreter des Staates (auch des Bundes) auf Landesebene heute eine besondere Stellung ein. |