| − | * '''Waldmeister''' war ein Amt im landesfürstlichen Forstwesen. Es war im [[18. Jahrhundert]] zumeist differenziert in Ober- und Unterwaldmeister. Die Oberwaldmeister von [[Mattsee]], [[Werfen]], [[Stuhlfelden]], dem Unteren [[Pinzgau]] und [[Moosham]], der Waldmeister des [[Zillertal]]es und der Oberforstmeister von [[Laufen]] bildeten mit dem Oberstwaldkommissär das Kollegium der Oberstwaldmeisterei, die zur Hofkammer (siehe dort) ressortierte.<ref> A.S., Aus dem Archiv, in [http://www.pfarre-saalfelden.at/bilder/pfarrbriefe/PfarrbriefNov08.pdf Pfarrbrief Saalfelden Dezember 2008] S. 12.</ref> | + | * '''Waldmeister''' war ein Amt im landesfürstlichen Forstwesen. Es war im [[18. Jahrhundert]] zumeist differenziert in Ober- und Unterwaldmeister. Die Oberwaldmeister von [[Mattsee]], [[Werfen]], [[Stuhlfelden]], dem Unteren [[Pinzgau]] und [[Moosham]], der Waldmeister des [[Zillertal]]es und der Oberforstmeister von [[Laufen an der Salzach]] bildeten mit dem Oberstwaldkommissär das Kollegium der Oberstwaldmeisterei, die zur Hofkammer (siehe dort) ressortierte.<ref> A.S., Aus dem Archiv, in [http://www.pfarre-saalfelden.at/bilder/pfarrbriefe/PfarrbriefNov08.pdf Pfarrbrief Saalfelden Dezember 2008] S. 12.</ref> |
| | * '''Weistum''' war im [[Mittelalter]] eine urkundliche, von Gemeinden oder Schöffenkollegien gegebene Erklärung über bestehendes Recht, namentlich Gewohnheitsrecht, in einzelnen Orten. | | * '''Weistum''' war im [[Mittelalter]] eine urkundliche, von Gemeinden oder Schöffenkollegien gegebene Erklärung über bestehendes Recht, namentlich Gewohnheitsrecht, in einzelnen Orten. |