Salzburger Campingplatzgesetz
Das Salzburger Campingplatzgesetz regelt die Errichtung und den Betrieb von Campingplätzen sowie das Campieren außerhalb von Campingplätzen unbeschadet der Anwendung sonstiger bundes- und landesrechtlicher Vorschriften.
Geschichte
Die letzte Novellierung stammt vom 24. April 2013.
2022 wird es eine Novellierung geben. Mit der vorliegenden Novelle werden des Salzburger CampingplatzgesetzÄnderungen - S.CampG, es LGBl Nr 44/2013, vorgeschlagen, die den aktuellen Entwicklungen im Campingwesen und den praktischen Erfahrungen beim Gesetzesvollzug Rechnung tragen. Im § 8a wird eine Beschränkung der Nutzungsart von Stellplätzen eines Campingplatzes normiert. Gemäß Abs 1 ist künftig nur mehr die Einräumung von Bestandrechten an den einzelnen Stellplätzen und dies ausschließlich zu touristischen Zwecken möglich, Eigentum oder über Abs 1 hinausgehende Dauerrechte dürfen nicht mehr begründet werden.
Das Wesen eines Campingplatzes besteht darin, dass er unter Bereitstellung nur eines Stellplatzes und der grundlegendsten Infrastruktur einen Raum für vorübergehende Aufenthalte bietet. Dies kommt seit jeher in der Begriffsdefinition von "Campingplatz" im § 2 Z 2 zum Ausdruck, nach welcher ein Campingplatz nur dann vorliegt, wenn seine Flächen für Aufenthalte im Rahmen des Tourismus bereitgestellt werden. Diesem Zweck kann er aber nicht mehr gerecht werden, wenn die Stellplätze von Gästen erworben werden und sie somit der Bereitstellung im Rahmen des Tourismus an wechselnde Gäste dauerhaft und endgültig entzogen sind. Bei dieser Dauernutzung handelt es sich vielmehr um eine Form des Zweitwohnsitzes, der jedoch zumeist im schützenswerten Grünland oder im Landschaftsschutzgebiet liegt und damit außerhalb eines Campingplatzes nicht genehmigungsfähig wäre.
Salzburg will in der Novelle 2022 des Campingplatzgesetzes den Ausverkauf einzelner Parzellen verhindern. Doch in zumindest einem Fall sind längst Tatsachen geschaffen. Teile des Seecampings in Zell am Wallersee in Zell am Wallersee sind schon verkauft. Der Verkäufer bewirbt den Grunderwerb "für ein neues Domizil" oder einfach "nur" als Investition aktiv im Internet auf stadtflucht.at. Dem Trend zu Mobilheimen will die ÖVP entgegenkommen - mit einem bis-zu-30-Prozent-Anteil für solche Häuschen ohne Fundamente pro Betrieb. Aber der Erwerb von Grundeigentum müsse tabu sein. Die Grünen teilen die Bestrebungen des Koalitionspartners.
Weblink
- www.sn.at 15. Juni 2022: Umstrittenes Camping neu: In Salzburg ersetzen erste Seehäuser die Zelte
Quellen
- www.ris.bka.gv.at das Salzburger Campingplatzgesetz in seiner geltenden Fassung
- service.salzburg.gv.at geplante Gesetzesnovelle, abgefragt am 12. Jänner 2022
- www.sn.at Land Salzburg will den "Ausverkauf" von Campingplätzen verhindern, 12. Jänner 2022