Salzburger Bettelverbot
Das Salzburger Bettelverbot stammte aus dem Jahr 1979 und wurde im Sommer 2012 vom Verfassungsgerichtshof gekippt.
Allgemeines
Ein in Salzburg seit 1979 bestandenes Bettelverbot wurde mit Erkenntnis vom 11. Juli 2012 vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Grund dafür war die Beschwerde eines slowakischen Staatsbürgers im Oktober 2010. Das Höchstgericht stimmte zu, dass das Salzburger Bettelverbot gegen den Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße, da es verhindere, dass jedermann ausnahmslos an öffentlichen Orten andere Menschen auf seine individuelle Notlage aufmerksam machen könne (Freiheit der Meinungsäußerung). Das Verbot von "aggressivem Betteln" ist verfassungskonform, nicht jedoch das von "stillem" Betteln, sagt der VfGH. Der VfGH räumte keine Frist zur Reparatur des Gesetzes ein.
Quelle
- Salzburger Nachrichten, 14. September 2012