Personalvertretung der Bediensteten des Landes Salzburg
Die Personalvertretung der Bediensteten des Landes Salzburg, kurz Landes-Personalvertretung, vertritt die Interessen der Landesbediensteten (gegenüber dem Dienstgeber, dem Land Salzburg).
Aufgaben
Die Personalvertretung ist berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.
Die Personalvertretung hat sich bei ihrer Tätigkeit von dem Grundsatz leiten zu lassen, den Bediensteten unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl zu dienen. Sie hat dabei auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Dienstbetriebes Rücksicht zu nehmen.
Struktur
Organe der Personalvertretung sind
- die Dienststellenversammlungen,
- die Dienststellenausschüsse,
- der Zentralausschuss,
- die Dienststellenwahlausschüsse und
- der Zentralwahlausschuss.
Dienststellen sind dabei
- das Amt der Landesregierung,
- jede Bezirkshauptmannschaft sowie
- jede Straßenmeisterei bzw. Autobahnmeisterei.
Wahlen
- Hauptartikel Landes-Personalvertretungswahlen
Die Personalvertreter (Mitglieder der Personalvertretungsorgane) werden durch Wahlen bestimmt. Sie finden für die Landesbediensteten alle fünf Jahre statt.
Quellen
siehe die Weblinks, insbesondere §§ 2 bis 4 L-PVG
Weblinks
- Personalvertretung der Bediensteten des Landes Salzburg
- Gesetz vom 22. Oktober 1991 über die Personalvertretung der Bediensteten des Landes Salzburg (Salzburger Landes-Personalvertretungsgesetz - L-PVG), LGBl Nr 1/1992 (geltende Fassung [RIS])