Busunglück am Dürrnberg
Das Busunglück am Dürrnberg war eines der schwersten Verkehrsunglücke im Bundesland Salzburg.
Ort des Geschehens
Das Unglück ereignete sich am 10. August 2004 auf der Dürrnberg Landesstraße, etwas unterhalb von den Salzwelten im Stadtgemeindegebiet der Tennengauer Bezirkshauptstadt Hallein am Dürrnberg.
Hergang
Um 16.19 Uhr musste der Lenker des talwärts fahrenden Reisebusses des Strobler Busunternehmens Christof Reisen einem bergwärts fahrenden, überholenden Kleinbus nach rechts ausweichen und kippte über den Fahrbahnrand eine steile Wiese 20 bis 30 Meter, sich mehrmals überschlagend, hinab. Während des Absturzes wurden bereits mehrere Menschen aus dem Fahrzeug geschleudert. Dann kam der Bus am Dach liegend zum Stillstand und war auf etwa die Höhe der Kopfstützen der Sitze eingedrückt.
Vier Menschen waren sofort tot, ein weiterer verstarb nach der Einlieferung im Unfallkrankenhaus Salzburg, 43 Menschen wurden verletzt oder erlitten einen Schock.
Der ausgelöste Großalarm brachte 16 Notärzte, rund 120 Rot-Kreuz-Helfer, 135 Feuerwehrleute (viele von der Freiwiligen Feuerwehr Hallein) und 25 Exekutiv-Beamte mit 35 Fahrzeugen und insgesamt sieben Hubschraubern, sowie Notfallpsychologen an den Unfallsort. Es dauerte gut eine Stunde, bis alle Opfer aus dem Wrack geborgen und nochmals eine Stunde, bis alle Verletzten versorgt und in die Spitäler eingeliefert waren.
Gerichtsverfahren
Am 9. März 2005 wurde jener 70-Jährige Pensionist zu einem Jahr bedingt verurteilt, der vorschriftswidrig mit seinem Kleinbus bergwärts überholt und das Unglück ausgelöst hatte.
Aufgrund eines Gutachtens des Sachverständigen Gerhard Kronreif traf Einzelrichter Peter Reifenberger seinen Schuldspruch. Dem Gutachter zufolge habe der Kleinbus-Lenker auf der Dürrnberg Landesstraße den talwärts fahrenden Reisebus in einer unübersichtlichen, abschüssigen Linkskurve überholt. Dabei hatte der Pensionist "nur 40 Prozent der erforderlichen Mindest-Überholsichtweite zur Verfügung".
Zudem wurde der Salzburger Pensionist zur Zahlung von rund 3.000 Euro Teilschmerzensgeld verpflichtet, das Privatbeteiligte gefordert hatten, sowie der Kosten von 18.000 Euro an Bergekosten und 10.000 Euro für den entstandenen Sachschaden, die der Busunternehmen aus Strobl hatte.
Der Pensionist war mit dem neunsitzigen Bus auf einer Ausflugsfahrt mit Insassen eines Salzburger Pensionistenheimes auf den Dürrnberg unterwegs gewesen. Er hatte bereits mehrmals derartige Ausflüge in Eigenregie durchgeführt.
Weblinks
Quellen
- www.news.at
- Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Hallein, Abschnitt Archiv
- sowie weiterer Internet-Seiten