Brief an Landeshauptmann Dr. Franz Rehrl vom 20. Mai 1935
Den Brief vom 20. Mai 1935 erhielt der Landeshauptmann Dr. Franz Rehrl erhielt Rehrl von seinem "Kartellbruder" Prälat Dr. Franz im Thurn und er betraf die Suspendierung eines Schülers der Bundesrealschule.
Kontext
Franz Rehrl war als Landeshauptmann Vorsitzender des Landesschulrats.[1]
Der Brief ist Teil der 15. Folge des Podcasts Briefe an Behörden. Der Entwurf des Antwortschreibens trägt den Stempel: "zur Kanzlei:", "reingeschrieben", "verglichen" und "bestellt". Man hatte also in den Jahren seit dem Brief vom 18. Mai 1922 den Stempel mit den lateinischen Bezeichnungen gegen einen mit deutschen Bezeichnungen ausgetauscht.
der Brief ist im Bestand "Rehrl-Briefe" im Salzburger Landesarchiv erhalten
Brieftext
(maschinengeschrieben)
Seekrichen, am 20. Mai 1835
Briefkopf mit Stempel: „Prälat Dr. Franz im Thurn, Seekirchen – Salzburg insign. Kollegiatsstift“
Mein liebwerter Kartellbruder !
Heute muß ich Dich belästigen, in einer sehr unangenehmen Sache. Donnerstag, den 16. Mai l.J. habe ich C.V.Br. Schemel ersucht als Referent des Landesschulrates die Suspension des Felix Winkler, 6. Klasse Realschule, Sohn des Herrn Gemeindesekretär Winkler, hier, aufzuheben.
Der Student wurde voriges Jahr im Juni 1934 mit 14 anderen hiesigen Schülern und Lehrlingen, Mitglieder des dv. Turnvereines wegen "Geheimbündelei" angezeigt. Seit Jahresfrist haben diese Jungens sich unter meine Obhut gestellt.
Eine Ehrenerklärung wurde voriges Jahr den Polizeiakten beigeschlossen und C.V.Bruder Stemberger mit der Versicherung übergeben, daß für eine tadellose Führung der Jungens Vorsorge getroffen werde.
Heute, nach Ablauf eines ganzen Jahres und tadelloser Führung des Studenten Winkler und seiner Mitschüler, sechs Wochen vor Schulschluß, mitten in den Prüfungsarbeiten, verhängte am 11. Mai l.J. der Landesschulrat die Suspension über Felix Winkler. Gegen ein solches Vorgehen muß ich aber entschieden Verwahrung einlegen. Heißt man das Sammeln und die studierende Jugend, welche von Professoren und Beamten das gleiche gehört und gesehen heute noch Hindernisse zu bereiten, welche weitere Sanierung in den jungen Seelen der Studenten vereiteln und unterbinden müßte.
Donnerstag, den 16. Mai 1.J. hatte ich mit Schemel und mit C.V.Bruder Rechfeld eine Rücksprache in dieser fatalen Angelegenheit und ersuche dringend wie höflich, längstens bis heute, Montag, den 20. ds.M., die Suspension des Genannten aufzuheben, bzw. keine Schwierigkeiten zu bereiten.
Felix Winkler aus einer streng religiösen Familie, und Felix mir von den Professoren in der Realschule gut beleumundet, müßte, wenn nicht sofort die Suspension aufgehoben würde, nach den Ferien in allen Fächern die Prüfung nachholen. Da nun derselbe heuer Repetent der 6. Klasse war, würde dies eine erneute Schwierigkeit hervorrufen.
Carissime! Nicht etwa um mißverstanden zu werden, oder etwa eine Lanze für den Nationalsozialismus zu brechen, wofür ich, wie Du selbst weißt, persönlich in Kleruskreisen fälschlich verdächtigt wurde, sondern nur für meine studierende Jugend, wie überhaupt für Jugend eintrete, weil ich als Pädagoge und ehemaliger Mittelschullehrer nur zu gut weiß, wie leicht unsere Jugend durch falsche Führung beeinfluß[t] wird.
Da Du als Vorsitzender im Landesschulrat selbst ein wichtiges Wort zu reden hast und Du für meine studierende Jugend seit vielen Jahren hilfsbereit gewesen und mich auch als ehemaliger Leiter der kk Reichjugend und Knabenhorte und Mitbegründer des Reichsbundes der Österreicher zur Genüge kennst, ohne einer Verdächtigung von dritter Seite her anheim zu fallen, und bitte ich Dich herzlichst, wie dringend, schon im Interesse meiner lieben Familie Winkler, meiner Bitte postwendend zu wallfahren und Herrn Hofrat Nowak, Direktor der Realschule zu benachrichtigen, daß Felix Winkler sofort die Anstalt wieder besuchen kann. Nebenbei sei bemerkt, daß mein lieber Freund B.Br. Staatsanwalt Rechfeld persönlich nichts dagegen hat, daß er aber als Staatsanwalt nicht der Leitung des Landesschulrates vorgreifen will.
Mit Brudergruß und Handschlag im voraus mit Dank für Deine Liebe, Dein Bundesbruder
Faustus alias Pralaten Dr Franz Frh i Thurn Kollegiate in sign Kan. Kapitulari
Konzept der Antwort
(maschinengeschrieben)
Brief des Herrn Landeshauptmannes.
An Seine Hochwürden
Herrn Prälat Dr. Franz August Freiherrn vom Thurn,
Seekirchen
Insign. Kollegiatstift
Hochwürdiger Herr !
Lieber Cartellbruder !
Ich habe nicht ermangelt, auf Grund Deines geschätzten Schreiben vom 20. 5. 1935 über die Angelegenheit des Studenten Felix Winkler neuerdings einer Ueberprüfung zu unterziehen. Auf Grund derselben vermag ich zu meinem aufrichtigen Bedauern nicht, Deinem Wunsche Rechnung zu tragen. Ich verkenne nicht, dass derartige Massregeln sowohl für den Betroffenen wie für seine Familie empfindlich und drückend sind; doch ist diese Massnahme die selbstverständliche Konsequenz der schweren Verfehlung, welche schon grundsätzlich und im Interesse der Wahrung der Autorität nicht ungeahndet bleiben kann. Dein Schützling hat, wie Dir nicht unbekannt ist, bei der ganzen überaus bedauerlichen Angelegenheit führend mitgewirkt !
Es tut mir wirklich herzlich leid, Deinem gewiss begreiflichem Wunsche nicht entsprechen zu können, aber ich bin andererseits der Ueberzeugung, dass Du Dich den Gründen der wohlerwogenen Massregel nicht verschliessen wirst.
Mit den herzlichsten cartellbrüderlichen Grüssen bin ich
Dein sehr ergebener Salzburg, am 27. Mai 1935
Randbemerkung: "Herrn Landesrat Dr. Schemel zur gefl. Einsichtnahme. (Wäre vielleicht noch eine Ergänzung zweckmässig, warum die Verfügung erst jetzt getroffen wurde?)"
In dem mit Schreibmaschine geschriebenen Entwurf gibt es zwei schwer lesbare Bleistift-Korrekturen. Das Wort Untersuchung wurde durch "Amtsbericht" ersetzt.
Einzelnachweise
- ↑ Zur gegenwärtigen Beziehung von Landesschulrat und Landeshauptfrau: "Präsident beziehungsweise Präsidentin der bis 1. Jänner 2019 gesetzlich verankerten Landesschulräte war der jeweilige Landeshauptmann bzw. die jeweilige Landeshauptfrau. Unterstützt wurden die Präsident/inn/en durch einen amtsführenden Präsidenten bzw. eine amtsführende Präsidentin, die ohne Ausschreibung durch den jeweiligen Landeshauptmann oder die jeweilige Landeshauptfrau bestellt wurde und eine politische Funktion innehatte. Mit dem Bildungsreformgesetz wurden der amtsführende Präsident bzw. die amtsführende Präsidentin, die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident und die politisch besetzten Kollegien abgeschafft und damit eine Entpolitisierung forciert. Die neuen Leiter/innen der Behörde – die Bildungsdirektor/inn/en – sind Bundesbedienstete, die auf Basis von gesetzlich definierten Kriterien bestellt werden." online in: https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/schulsystem/bdir.html