Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 9 - Gesundheit und Sport
Die Abteilung 9 – Gesundheit und Sport ist eine der (2015) elf Abteilungen des Amtes der Salzburger Landesregierung.
Geschäftsbereich
Der Geschäftsbereich umfasst (2015) folgende Dienststellen:
- Untergeordnete Dienststellen:
- Referat 9/01 – Gesundheitsrecht und Gesundheitsplanung
- Referat 9/02 – Landessanitätsdirektion
- Referat 9/03 – Lebensmittelaufsicht und Verbraucherschutz
- Referat 9/04 – Landessportbüro
- Angegliederte Dienststellen:
- Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES)
- Landeszentrum für Hör- und Sehbildung (LZHS), (Schulerhaltung für die) Josef-Rehrl-Schule
- Konradinum Eugendorf
- Sozial-Pädagogisches Zentrum des Landes Salzburg
Leitung
Leiterin der Abteilung ist seit 2008 Mag.a[1] Christiane Hofinger.
Geschichte
Als "Keimzelle" der Abteilung kann die seinerzeitige Unterabteilung "Anstaltenverwaltung" (noch früher: das Anstaltenreferat) der Landesamtsdirektion angesehen werden, die im Jahr 1989 zur Abteilung 15: Anstaltenverwaltung verselbständigt wurde. Mit 1. Juli 1993 wurde aus ebendieser Abteilung 15 und Teilen der bisherigen Abteilung 3: Gesundheits- und Wohlfahrtswesen die Abteilung 9: Gesundheitswesen und Anstaltenverwaltung (die in der Reihung der Abteilungen an die Stelle der aufgelösten Abteilung 9: Verkehrswesen trat) gebildet.
Als im Jahr 2009 das Landessportbüro hinzukam, wurde der Name auf "Gesundheit und Sport" geändert.
Leiter der Abteilung und zuvor Unterabteilung "Anstaltenverwaltung" war Hofrat DDr. Erwin Krohn, dann vor und nach der Überführung dieser Abteilung in die neue Abteilung 9: Gesundheit und Anstaltenverwaltung Hofrat Dr. Alois Grüner (bis 2007).
Quellen
- Dienststellen-Information des Landes Salzburg: Abteilung 9
- Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung, derzeitige Fassung und Fassungen von 1970, 1972, 1974, 1981, 1989 und ab 1993.
Weblinks
- Land Salzburg,
- Dienststellen-Information Abteilung 9
- Themen: Gesundheit im Land Salzburg
Einzelnachweise
- ↑ Bis 2006 war "Magister" (männlich) bzw. (seit 1993) "Magistra" (weiblich) der übliche akademische Grad für die meisten Studien auf Master-Niveau. "Mag." ist die gesetzliche (§55 Universitätsgesetz 2002) Abkürzung sowohl für "Magister" als auch für "Magistra", wohingegen aber auch (aus gleichstellungspolitischen Motiven) die Abkürzung "Mag.a" für "Magistra" propagiert und verwendet wird.