Touristische Vermietung einer Wohnung
Die touristische Vermietung einer Wohnung ist eine (neue) Art der privaten Zimmervermietung im Bundesland Salzburg, die seit Beginn der 2010er-Jahre in unserem Land Einzug hält.
Stand Sommer 2018
Im Sommer 2018 zur Festspielzeit konnte man Angebote wie folgendes in der Stadt Salzburg finden: Eine Garconnière in Zentrumsnähe, fast direkt an der Salzach. Der Preis für zwei Personen pro Nacht: 56 Euro. Diese Wohnung ist eine von etwa 800 in Salzburg-Stadt, die über Online-Plattformen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats touristisch vermietet werden - und zwar von Privatpersonen.
Jeder, der über eine leer stehende Wohnung verfügt, wird so zum potenziellen Vermieter. "Man kann bei dieser Form des Kurzzeitvermietens vom drei- bis fünffachen Erlös der normalen Miete ausgehen", sagt Bert Brugger, Geschäftsführer der Tourismus Salzburg GmbH der Stadt Salzburg. Im Wettbewerb zwischen touristischer und Wohnnutzung wird dabei die klassische Vermietung den Kürzeren ziehen. Dem Markt wird Wohnraum entzogen, angesichts der herrschenden Wohnungsnot "ein brisantes, politisches Thema". Dazu kommt: Viele Nutznießer der Online-Börse kassieren unter dem Deckmantel der Anonymität schwarz, ohne Steuern zu entrichten.
Die Politik wird dem Problem nicht Herr. Gesetzlich hat das Land Salzburg zwar nachgezogen. So ist die Vermietung über Airbnb seit Anfang 2018 nur mehr an Adressen erlaubt, an denen man selbst einen ordentlichen Wohnsitz gemeldet hat. Wer etwa in seinem Haus eine Einlegerwohnung hat, praktiziert das Modell legal. Auch, wer in einem Wohnblock lebt und in diesem bis zu drei zusätzliche Wohnungen (bis Ende 2017 fünf) besitzt, darf touristisch vermieten. Für neue Wohnungen gilt seit Anfang 2018: Es braucht eine Genehmigung der Behörde. Witz am Rande: Eine solche wurde bis lang kein einziges Mal beantragt. Es stehen Hintertürchen offen.
Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) erachtet das verschärfte Gesetz für in Ordnung. "Damit dämpft man jetzt einmal den Boom." Woran sich die Stadt nach wie vor die Zähne ausbeißt, ist die fehlende Kontrollierbarkeit. "Der US-Konzern hält die Kundendaten unter Verschluss. Die Baubehörde kann daher immer erst auf Zuruf reagieren", erklärt Preuner. "Wir appellieren deshalb an die Bevölkerung, uns Fälle zu melden."
Um ein Strafverfahren einzuleiten, müsse man die Leute de facto mit dem Koffer in der Hand erwischen. Und selbst dann gebe es noch zahlreiche Ausreden, sagt Alexander Würfl, Leiter des Baurechtsamts der Stadt. 20 bis 30 Verfahren würde die Stadt jährlich einleiten. Der Strafrahmen beträgt bis zu 35.000 Euro - in der Theorie. In der Praxis gilt die Devise "beraten statt strafen". Würfl will das Thema Airbnb aber nicht nur verteufeln. Es sei nicht alles illegal, nicht jeder, der vermietet, braucht nach aktueller Gesetzeslage auch eine Bewilligung. Was fehlt, ist eine Strategie. Daran tüftelt das Institut für Geografie und angewandte Geoinformatik der Universität Salzburg. Es erforscht im Auftrag des Städtebundes die Auswirkungen von Airbnb, um dem Gesetzgeber Grundlagen liefern zu können.
Die Salzburger Hotellerie empört die unfaire Wettbewerbsverzerrung. Georg Imlauer, Chef des Hotel Pitters, geht mit den Online-Riesen hart ins Gericht: "Sie erfüllen keine Auflagen, unterliegen keiner Kontrolle, zahlen ihre Abgaben nicht. Wir wollen lediglich, dass diese Leute wie wir nach den gesetzlichen Regeln spielen. Das gehört jetzt kontrolliert." Er räumt aber ein, dass auch heimische Hoteliers Airbnb als Vertriebsweg nutzen. Dagegen sei nichts einzuwenden, solange für alle die selben Bedingungen gelten.
Airbnb nur das Synonym für einen Hype: 20 Plattformen
Airbnb ist nur Synonym einer Entwicklung: Mittlerweile gibt es laut Experten sicher 20 solcher Vermieter-Plattformen. Das Phänomen, ursprünglich als Tauschbörse für reiselustige Zeitgenossen gedacht, hat sich komplett verselbstständigt. Jedoch steigt das Problembewusstsein, auch in anderen Städten. So ruft München nach strengeren Gesetzen. Wien will, was Salzburg ablehnt, und verhandelt aktuell mit Airbnb bezüglich einer gesammelten Abgabe der Ortstaxe. Auch der Stadt Salzburg bot eine Airbnb-Sprecherin an, in Dialog zu treten und die Ortstaxe (1,50 Euro pro Person und Nacht) gesammelt an die Stadt abzuführen. Das interpretiert Bürgermeister Preuner als den Versuch, sich freizukaufen. Sonderortstaxen würden das Problem nicht lösen.
Daten & Fakten
Seit dem Österreich-Start von Airbnb im Jahr 2011 haben sich zwei Millionen Besucher ihr Ferienquartier über die US-Vermietungsplattform Airbnb organisiert. Salzburg zählt zu den meist gebuchten Städten, verteilt über das Bundesland soll es rund 2 000 Airbnb-Adressen geben.
2017 verzeichnete die Plattform 109 100 Gästankünfte im Bundesland Salzburg, wie dem Reisebericht 2017 des Unternehmens zu entnehmen ist. Im Schnitt buchten die Gäste ein Zimmer oder eine Wohnung für 3,3 Nächte, was in Summe rund 360 000 Nächtigungen ergab.[1]
Quelle
- www.sn.at, abgefragt am 26. Juli 2018
Fußnote
- ↑ "Salzburger Nachrichten", 21. August 2018