Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg
Das Bezirksgericht Neumarkt ist eines von neun Bezirksgerichten im Bundesland Salzburg.
Lage
Das Bezirksgericht Neumarkt befindet sich in zentraler Lage an der Hauptstraße im Ortszentrum von Neumarkt.
Geschichte
Das Pfleg- und Landgericht Neumarkt entstand aus den Gerichten Altentann, Köstendorf und Lichtentann und wurde bis 1680 vom Pfleggericht Lichtentann aus betreut. Um 1700 wurde das Gerichtgebäude in Neumarkt erbaut.
Zu den Aufgaben des Gerichtes gehörten die Schlichtung von Streitigkiten, Ehrenbeleidigungen, Verlassenschaftsabhandlungen und Vertragsabschlüsse. Auch die Polizei Neumarkts unterstand dem Gericht.
Mitte des 19. Jahrhunderts kam es durch die Trennung von Justiz und Verwaltung zur Schaffung des Bezirksgerichts Neumarkt. In den 1970er Jahre noch von der Schließung bedroht, gewann das Gericht durch den rasanten Zuzug im nordöstlichen Flachgau und das damit verbundene Bevölkerungswachstum in den vergangenen Jahren sehr an Bedeutung.
Vorsteher des Bezirksgerichts
Vorsteher des Bezirksgerichtes ist Dr. Michael Madl.
Örtliche Zuständigkeit
Das BG Neumarkt behandelt Straf- und Zivilsachen erster Instanz der Flachgauer Gemeinden Henndorf am Wallersee, Köstendorf, Mattsee, Neumarkt am Wallersee, Obertrum am See, Schleedorf, Seeham, Seekirchen am Wallersee und Straßwalchen.
Parteienverkehr
- Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr.
- Amtstag: Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Adresse
- Hauptstraße 16
- 5202 Neumarkt am Wallersee
- Telefon: 05-7601-232
Quellen
- Vereinigung der österreichischen Richter und Richterinnen [1]
Weblinks
Landesgericht: Salzburg