Residenz
Eine Residenz ist der Sitz eines Landesfürsten.
Wortherkunft
Die ethymologische Ableitung Residenz ist vom mittellateinischen residentia entlehnt von residere, übersetzt 'sitzen, sitzen bleiben, verweilen'; Residenz bezeichnet also einen fürstlichen Wohnsitz ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Fürst seine institutionelle Reiseherrschaft aufgegeben hat;
Begriff
Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:
- Sitz eines regierenden Fürsten
- Hauptstadt eines Landes
Salzburg
In der Residenzstadt der Fürsterzbischöfe bestehen zwei Residenzen: die Alte und die Neue Residenz. Den Höhepunkt der Residenzentwicklung erleben die Stadt Salzburg und Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau um 1600.
Quelle
- Baudokumentation Universität und Ersatzbauten, Band 11 in der Schriftenreihe des Landespressebüros, 1993, Seite 77ff: "Residenz und Residenzstadt aus der Sicht der Verfassungsgeschichte"