Weihsteuerliste

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Unter Weihsteuerliste versteht man ein Verzeichnis, in dem im Erzbistum Salzburg zu bestimmten Zeitpunkten alle erzbischöflichen Güter erfasst wurden.

Historische Funktion

Jedem Erzbischof stand das Recht zu, bei seinem Regierungsantritt, das heißt bei seiner Weihe, alle Güter seiner Grundherrschaft mit einer anlassbezogenen Abgabe = Weihsteuer zu belasten. Die Höhe dieser Weihsteuer war mit einem Drittel der Anlait, eine Steuer, die anlässlich der Veräußerung von Liegenschaften, die im erzbischöflichen Besitz standen, zu entrichten war und in den Anleitlibellen verzeichnet wurden, bemessen. Die so über 200 Jahre zu neun bestimmten Zeitpunkten lückenlos erfassten erzbischöflichen Güter ermöglichten dem jeweiligen Erzbischof als Grundherrn nicht nur eine beträchtliche Einnahme, sondern auch einen umfassenden Überblick über seine Besitztümer.

Gegenwärtige Nutzung

Erhalten sind pro Pfleggericht im Regelfall neun Weisteuerlisten, beginnend mit dem Regierungsantritt von Erzbischof Guidobald Thun im jahr 1654 bis zu Erzbischof Hyronimus Colloredo im Jahr 1772. Zusammen mit den Anlaitlibellen, die am Ende eines jeden Rechnungsjahres um die Veränderungen und den diesen gemäßen Anlaitzahlungen ergänzt wurden, ermöglichen die Weihsteuerlisten Haus- und Hofforschern gute Möglichkeiten zur Erhellung der Geschichte der betreffenden Anwesen.

Quelle

  • Fritz Koller, Das Salzburger Landesarchiv, Salzburg 1987, S. 167-172