Salzburger Festspielfonds
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Der Salzburger Festspielfonds wurde am 12. Juli 1950 vom Nationalrat beschlossen. Dieser wird vom Bund zu 40 Prozent, von Land und Stadt Salzburg sowie vom Salzburger Fremdenverkehrsförderungsfonds zu je 20 Prozent getragen. Die Organe des Fonds sind die Delegiertenversammlung, das Kuratorium und das Direktorium. Die Gebarung des Fonds unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof. Er bildet die wirtschaftliche Grundlage der Salzburger Festspiele.
Anschrift
- Salzburger Festspielfonds
- Hofstallgasse 1
- 5020 Salzburg
- Telefon: 06 62 - 80 45 0