Agrarbehörde Salzburg
Die Agrarbehörde Salzburg ist Entscheidungsinstanz in Angelegenheiten der Bodenreform und ist in der Landwirtschaftsabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung angesiedelt.
Aufgaben
Die Aufgaben der Agrarbehörde Salzburg umfassen vor allem
- Angelegenheiten der Grundzusammenlegung, der Flurbereinigung, des landwirtschaftlichen Siedlungswesens, der agrargemeinschaftlichen Grundstücke und Agrargemeinschaften, der Güter- und Seilwege sowie des Einforstungswesens;
- Zuständigkeiten des Amtes der Landesregierung nach dem Salzburger Landwirtschafts-Materialseilbahngesetz;
- Angelegenheiten der Landschaftlichen Forstverwaltung.
Leiter
Leiter der Agrarbehörde ist seit dem Jahr 2000 Hofrat Dr. Franz Hauthaler. Vorgänger waren Hofrat Dr. Matthias Burgstaller (1990er-Jahre), Hofrat Dr. Michael Stabau (1980er-Jahre), wirkl. Hofrat Dr. Rudolf Fischer (1970er-Jahre) und andere.
Sonstiges
Rechtsmittelinstanz gegenüber der Agrarbehörde Salzburg war in den Angelegenheiten der Bodenreform bis 2013 der Landesagrarsenat, seit 2014 ist es das Landesverwaltungsgericht.[1]
Zitat
- Wer durch das Land Salzburg reist bzw. mit dem Flugzeug über das Salzburger Land fliegt, sieht eine Kulturlandschaft, die wesentlich von der Tätigkeit der Agrarbehörden mitgeprägt und mitgestaltet wurde. (Wolfgang Exner)[1]
Quellen
- Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung
- Dienststellen-Information des Landes Salzburg: Fachabteilung 4/1: Agrarbehörde Salzburg
- Gesetz vom 2. Juli 1986 über die Agrarbebörde Salzburg