Salinenkonvention
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Die Salinenkonvention regelt die Rechte der salzburgerischen und bayerischen Salzbergwerke.
Sie wurde am 18. März 1829 von k+k Österreich und der Krone Bayern unterzeichnet. Darin wurden die Besitzrechte an dem im Grundbuch der Krone Bayerns eingetragenen und der Saline Reichenhall gewidmeten Wälder von Österreich, zu dem ja auch Salzburg bereits gehörte, anerkannt. Im Gegenzug erhielt Österreich eine Reihe im Glemm- und Leogangtal, sowie den Hundsfuß bei Lofer und der Strupberg, vormals berchtesgadnischer Zinswald.
In Liquitationsprotokollen, die zwischen 1829 und 1932 angefertigt wurden, wurden die Holzbezugs- und Weiderechte der Bauern festgehalten, die ersessene Nutzungsrechte in den Saalwäldern hatten.
Weblink
Quelle
- Jürgen Schneider Natürliche und politsche Grenzen als soziale und wirtschaftliche Herausforderung, Franz Steiner Verlag, ISBN 978-3-515-08254-9