Landesrat
Begriffsklärung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Landesrat ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der Landesregierung, das weder Landeshauptmann noch Landeshauptmann-Stellvertreter ist. Die Landesverfassung sieht vier Landesräte vor, deren jeweilige Zuständigkeiten durch die Geschäftsordnung der Landesregierung festgelegt sind.
Folgende Ressorts wurden bisher einem Landesrat zugeordnet.
- Landesrat für Soziales und Kultur
- Landesrat für Land- und Forstwirtschaft
- Landesrat für Wohnbau und/oder Raumordnung und/oder Gemeinden
- Landesrätin für Krankenanstalten
- Landesrat für Personal
- Hauptartikel: Salzburger Landesregierungen