Landesrat

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Begriffsklärung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Landesrat ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der Landesregierung, das weder Landeshauptmann noch Landeshauptmann-Stellvertreter ist. Die Landesverfassung sieht vier Landesräte vor, deren jeweilige Zuständigkeiten durch die Geschäftsordnung der Landesregierung festgelegt sind.

Folgende Ressorts wurden bisher einem Landesrat zugeordnet.

  • Landesrat für Soziales und Kultur
  • Landesrat für Land- und Forstwirtschaft
  • Landesrat für Wohnbau und/oder Raumordnung und/oder Gemeinden
  • Landesrätin für Krankenanstalten
  • Landesrat für Personal
Hauptartikel: Salzburger Landesregierungen