Landesrat

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Begriffsklärung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Landesrat ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der Landesregierung, das weder Landeshauptmann noch Landeshauptmann-Stellvertreter ist.

Hauptartikel: Salzburger Landesregierungen