Landes-Verfassungsgesetz 1999
Das Landesverfassungsgesetz oder die Landesverfassung , kurz L-VG, ist staatsrechtlich die Rechtsgrundlage für das Bundesland Salzburg und die politische Gliederung von seinem Staatsgebiet, der Staatsgewalt und dem Staatsvolk.
Geschichte
Die Landesversammlung für das Land Salzburg beschloss am 7. November 1918 eine neue Verfassung für das Land Salzburg.
Damit endete das Kronland Herzogtum Salzburg.
Beschreibung
Das Land Salzburg ist auf Grund des Gesetzes vom 25. November 1920, LGBl Nr 168, und des Art 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) ein selbstständiges Land des Bundesstaates Österreich.