Karl Ritter von Ernst
Dr. Karl Ritter von Ernst war in der Vorkriegszeit Erster Staatsanwalt an der Staatsanwaltschaft Salzburg.
Leben
Im September 1909 wurde Karl von Ernst, damals Staatsanwaltstellvertreter an der Staatsanwaltschaft Wien, zum Staatsanwalt ernannt.[1] Im Februar oder März 1911 erfolgte die Ernennung zum Ersten Staatsanwalt an der Staatsanwaltschaft Salzburg.[2]
Ritter von Ernst wird in Zeitungsberichten der Jahre 1911 und 1912 (und danach nicht mehr) über vor dem Landesgericht Salzburg geführte Strafprozesse als der die Anklage vertretende (erste) Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Salzburg genannt.[3]
Mit kaiserlicher Entschließung vom 30. Mai 1918 wurde der damals bei der Generalprokuratur in Verwendung stehende, mit dem Titel und Charakter eines Generaladvokaten bekleidete Erste Staatsanwalt Dr. Karl Ritter von Ernst in Salzburg (!) zum Generaladvokaten beim Obersten Gerichts- und Kassationshof ernannt.[4]
Quellen, Anmerkungen
- ↑ Illustrirtes Wiener Extrablatt, 21. September 1909, S. 10
- ↑ Juristische Blätter 1911, S. 150
- ↑ ANNO-Suche nach v. Ernst, erster Staatsanwalt, 1910–1912, Salzburg
- ↑ Wiener Zeitung, 7. Juni 1918, S. 1; somit war Karl Ritter von Ernst anscheinend im Jahr 1918 formal immer noch Erster Staatsanwalt in Salzburg, aber in Wien tätig, während sein Salzburger Nachfolger Artur Imendörffer seine Aufgaben an der Staatsanwaltschaft Salzburg anscheinend schon 1912 übernommen hatte.
| Vorgänger |
erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Salzburg 1911 bis 1912 |
Nachfolger |