Parken

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Das Parken von Autos ist in vielen Städten und Orten des Bundeslandes entweder kostenpflichtig oder nur zeitlich beschränkt möglich (Kurzparkzone).

Stadt Salzburg

Kurzparkzonen

Hauptartikel Kurzparkzonen in der Stadt Salzburg

Die Stadt Salzburg hat 1990 eine Reihe gebietsweiser gebührenpflichtiger Kurzparkzonen eingeführt. In der Regel sind werktags von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 19:00 Uhr Gebühren zu entrichten, die zulässige maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Am Samstag von 09.00 bis 16.00 Uhr fallen keine Gebühren an, die Kurzparkzone gilt allerdings trotzdem. Neben den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen gibt es auch gebührenfreie Kurzparkzonen. Im Stadtgebiet stehen etwa 5 660 Parkplätze zur Verfügung.

Die erforderliche Parkgebühr ist bei einem Parkscheinautomaten zu entrichten. Es kann die Parkgebühr mit Münzen oder mittels elektronischer Geldbörse (Quick-Funktion auf einer Bankomatkarte) entrichtet werden. Die Überwachung erfolgt durch private Organe im Auftrag der Stadt Salzburg.

Parkleitsystem

Derzeit sind insgesamt 19 elektronisch-dynamischen Parkleitschilder in der Stadt Salzburg montiert, welche die Autofahrer im Minutentakt informieren, wieviele Plätze in welcher Garage der Altstadt noch frei sind.

ÖAMTC Info über Parkgaragenauslastung

Seit Ende Juli 2011 informiert der ÖAMTC auf seiner Website[1] minutengenau über die Belegungszahlen von sieben Parkplätzen und Parkhäusern in der Stadt Salzburg. Dies sind die Altstadt-Garage A und B, das Parkplatz Messezentrum, die Mirabell-Garage, der Müllner Bräu Parkplatz, die Parkgarage Linzer Gasse und die WIFI-Garage. Neben der Adresse, gibt es Zusatzinformationen wie Tarife, Öffnungszeiten, Anschluss mit öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Link zur Fahrplanauskunft und ob Stellplätze für Behinderte vorhanden sind.

Parkgaragen, Parkhäuser und Parkplätze

Einzelnachweise

Quellen