Fertiger
Fertiger (auch:Meister) waren freie Händler, die das Salz auf eigenes Risiko auf der Salzach transportierten.
Geschichte
Allgemein
Erstmals erwähnt wurden Fertiger um 905 in der Raffelstetter Zollordnung. Sie transportierten Salz auf eigenen Schiffen und waren auf eigene Kosten und eigenes Risiko tätig. Die Fertiger hielten sich bis ins 16. Jahrhundert.
Die Fertiger kauften in Hallein und teilweise auch im Salzstadel der Saline Schellenberg in Rif das Salz und führten die Ware entweder selbst oder durch von ihnen beauftragten Fachkräften an ihren Bestimmungsort. In der Schiffsherrnordnung von 1267 wurde bestimmt, dass sie bei der Fahrt "obenher" (Abschnitt von Hallein nach Laufen) Schiffe der Schiffsherrn verwenden mussten, während "untenhin" (Flußabschnitt von Laufen nach Passau) weiter eigene Schiffe verwendet werden durften. Als Gegenfracht transportierten sie Getreide nach Hallein und Rif, das die Versorgung der Bevölkerung sicherte.
Als Fertiger waren Bürger der Städte Hallein, Salzburg, Laufen, Burghausen, Schärding und Passau tätig. Um einer allzugroßen Konkurrenz unter den Fertigern vorzubeugen, wurde am Beginn der Neuzeit die Zahl der Fertigergerechtsame (Konzessionen) und das Transportvolumen genau festgesetzt. Das zugestandene Transportvolumen richtete sich dabei nach dem Gesamtvolumen des Salzhandels.
Insgesamt gab es 1581 25 Gerechtsame, die sich wie folgt verteilten:
- Passau:10
- Schärding:3
- Laufen:5
- Hallein:7
Das Ende der Fertiger
In der Mittes 16. Jahrhundert kam es zu Bestrebungen, den Salzhandel zu monopolisieren. Dieses Streben ging weniger von den Salzburger Erbischöfen sondern von den bayrischen Herzögen aus. Im Reichenhaller Salzhandel gelang ihnen das bereits in der Mitte des Jashrhunderts. Aus dem Halleiner Salzhandel konnten die Fertiger erst später verdrängt werden. Durch den Salzvertrag 1594 wurden die Fertiger aus Passau und Bayern sofort aus dem Handel ausgeschlossen, die Salzburger Fertiger durften nur mehr an den Herzog von Bayern Salz verkaufen. 1611 wurde der Vertrag dahingehend modifiziert, dass bei Ausscheiden eines Fertigers das Gerechtsame an den bayrischen Herzog fällt. Damit war auch der Halleiner Salzhandel zu Wasser in den Händen des Staates.
Quelle
- Heinz Dopsch und Hans Roth (Hrsg.): Laufen und Oberndorf-1250 Jahre Geschichte, Wirtschaft und Kultur an beiden Ufern der Salzach, Laufen und Oberndorf, 1998, S. 63 bis 64