Eine Residenz ist der Sitz eines regierenden Fürsten, eines Bischofes, oder eines sonstigen hohen geistlichen Würdenträgers. Das Wort wird seit der frühen Neuzeit verwendet.

Grundriss der Hochfürstlich-Erzbischöflichen Haupt und Residenz Stadt Salzburg 1789

Wortherkunft

Die ethymologische Ableitung Residenz ist vom mittellateinischen residentia entlehnt von lateinischen re-sidere, übersetzt 'sich niederlassen, verweilen' (Die Wörter sedere und sitzen haben die gleiche indogermanische Sprachwurzel); Residenz bezeichnet seit der frühen Neuzeit also einen fürstlichen Wohnsitz.

Begriff

Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:

  • Sitz eines regierenden Fürsten oder hohen geistlichen Würdenträgers.
  • Amtssitz eines Landes

Salzburg

In der Residenzstadt der Fürsterzbischöfe bestehen zwei fürsterzbischöfliche Residenzen:

Den Höhepunkt der Ausbaues repräsentativer Residenzen erlebt die Stadt Salzburg unter Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau um 1600.

Daneben sind erwähnenswert:

Quelle