Generalvikar

Aus SALZBURGWIKI
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Der Generalvikar ist in der Erzdiözese Salzburg Vertreter des Erzbischofs in Bezug auf Verwaltung und Jurisdiktion. Er ist Leiter des Generalvikariats (auch: Ordinariats), welches quasi der Amtskanzlei des Erzbischofs entspricht. Der Generalvikar wird vom Erzbischof ernannt und kann auch jederzeit von ihm wieder abberufen werden. Die Amtszeit eines Generalvikars endet in jedem Fall mit der Amtszeit seines Erzbischofs, außer der neue Erzbischof ernennt ihn erneut zum Generalvikar.

Der Generalvikar muss älter als 30 Jahre und Priester sein, außerdem muss er Kirchenrecht studiert haben.

Der Generalvikar ist Herausgeber des monatlich erscheinenden Amtsblatts der Erzdiözese (Verordnungsblatt), das diözesane Gesetze, Verordnungen und Personalnachrichten enthält.

Seit 1. September 2006 ist Hansjörg Hofer aktueller Generalvikar der Erzdiözese Salzburg.

Liste ehemaliger Generalvikare

siehe auch

Ein weiterer Vertreter des Erzbischofs ist der Weihbischof.