Generalvikar
Der Generalvikar ist in der Erzdiözese Salzburg Vertreter des Erzbischofs in Bezug auf Verwaltung und Jurisdiktion. Er ist Leiter des Generalvikariats (auch: Ordinariats), welches quasi der Amtskanzlei des Erzbischofs entspricht. Der Generalvikar wird vom Erzbischof ernannt und kann auch jederzeit von ihm wieder abberufen werden. Die Amtszeit eines Generalvikars endet in jedem Fall mit der Amtszeit seines Erzbischofs, außer der neue Erzbischof ernennt ihn erneut zum Generalvikar.
Der Generalvikar muss älter als 30 Jahre und Priester sein, außerdem muss er Kirchenrecht studiert haben.
Der Generalvikar ist Herausgeber des monatlich erscheinenden Amtsblatts der Erzdiözese (Verordnungsblatt), das diözesane Gesetze, Verordnungen und Personalnachrichten enthält.
Seit 1. September 2006 ist Hansjörg Hofer aktueller Generalvikar der Erzdiözese Salzburg.
Liste ehemaliger Generalvikare
- Johann Reißmeier (1999 bis 2003 und 2003 bis 2006)
- Hans Paarhammer (1993 bis 1998)
- Jakob Mayr (1973 bis 1993)
- Karl Berg (1972 bis 1973)
- Johannes Baptist Filzer (1927 bis ?)
- Johann II. von Reisberg (1403 bis ?)
siehe auch
Ein weiterer Vertreter des Erzbischofs ist der Weihbischof.