Ortstaxe

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Die Ortstaxe ist eine Abgabe, die ein Gast in einer Gemeinde je Übernachtung zu bezahlen hat.

Allgemeines

Wer diese Abgabe erhält und wie sie verwendet werden darf war im Salzburger Ortstaxengesetz 2012 geregelt. Dieses wurde 2020 durch das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz.

Das sind die neuen Obergrenzen 2024 für die Nächtigungsabgabe:

  • Ortsklasse A und B: ab 1. Oktober 2024 vier Euro, ab 1. Oktober 2026 fünf Euro
  • Ortsklasse C: ab 1. Oktober 2024 drei Euro, ab 1. Oktober 2026 3,50 Euro

Vier Prozent der Nächtigungsabgabe bekommt die Gemeinde, 96 Prozent der Tourismusverband. Gemeinden ohne Tourismusverband erhalten die volle Summe.

Weblinks

Quellen