Parken
Das Parken von Autos ist in vielen Städten und Orten des Bundeslandes entweder kostenpflichtig oder nur zeitlich beschränkt möglich (Kurzparkzone).
Stadt Salzburg
Kurzparkzonen
Die Stadt Salzburg hat 1990 eine Reihe gebietsweiser gebührenpflichtiger Kurzparkzonen eingeführt. In der Regel sind werktags von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 18.00 Uhr Gebühren zu entrichten, die zulässige maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Am Samstag von 09.00 bis 16.00 Uhr fallen keine Gebühren an, die Kurzparkzone gilt allerdings trotzdem. Neben den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen gibt es auch gebührenfreie Kurzparkzonen. Im Stadtgebiet stehen etwa 5.660 Parkplätze zur Verfügung.
Die erforderliche Parkgebühr ist bei einem Parkscheinautomaten zu entrichten. Es kann die Parkgebühr mit Münzen oder mittels elektronischer Geldbörse (Quick-Funktion auf einer Bankomatkarte) entrichtet werden. Die Überwachung erfolgt durch private Organe im Auftrag der Stadt Salzburg.
Einen genauen Plan, welche Kurzparkzonen in Salzburg existieren, findest du hier [1].
Parkleitsystem
Derzeit sind insgesamt 19 elektronisch-dynamischen Parkleitschilder in der Stadt Salzburg montiert, welche die Autofahrer im Minutentakt informieren, wieviele Plätze in welcher Garage der Altstadt noch frei sind.
Parkgaragen
Parkplätze
- Müllner Parkplatz
- Rot-Kreuz-Parkplatz
- Kajetanerplatz Parkplatz
- Basteigassen Parkplatz
- Parkplatz Petersbrunnhof
- Akademiestraßen Parkplatz
Quelle
- Magistrat Salzburg