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Das '''Direktorium des Salzburger Festspielfonds''', oder üblicher: Direktorium der Salzburger Festspiele, ist zusammen mit dem [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds]], von dem es bestellt wird, das wichtigste Organ des [[Salzburger Festspielfonds]].
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Das '''Direktorium des Salzburger Festspielfonds''', gebräuchlicher: ''Direktorium der Salzburger Festspiele'', ist zusammen mit dem [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds]], von dem es bestellt wird, das wichtigste Organ des [[Salzburger Festspielfonds]].
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Zum '''Wirkungsbereich''' des Direktoriums gehören insbesondere:
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==Wirkungsbereich==
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Zum Wirkungsbereich des Direktoriums gehören insbesondere:
 
* die Vorbereitung und Durchführung der [[Salzburger Festspiele]] sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds,
 
* die Vorbereitung und Durchführung der [[Salzburger Festspiele]] sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds,
* der Abschluß von Verträgen und
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* der Abschluss von Verträgen und
 
* die Aufstellung des Jahresvoranschlages.
 
* die Aufstellung des Jahresvoranschlages.
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''Es besteht aus'' dem Präsidenten und höchstens vier weiteren Mitgliedern, in der Praxis traditionell aus nur zwei weiteren Mitgliedern.
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==Mitglieder==
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Es besteht aus dem Präsidenten und höchstens vier weiteren Mitgliedern, in der Praxis traditionell aus nur zwei weiteren Mitgliedern.
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Dem ''Präsidenten'' obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht.
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Dem Präsidenten obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht.
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Die '''Aufgabenverteilung''' innerhalb des [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds| Direktoriums]] ist in der Praxis so, dass es aus  
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==Aufgabenverteilung==
*dem '''Präsidenten''',  
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Die Aufgabenverteilung innerhalb des [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Direktoriums]] ist in der Praxis so, dass es aus  
*dem '''Intendanten''' (künstlerischen Leiter) und  
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*dem Präsidenten,  
*dem '''Kaufmännischen Direktor'''
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*dem Intendanten (künstlerischen Leiter) und  
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*dem Kaufmännischen Direktor  
    
besteht.
 
besteht.
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Der '''Schauspieldirektor''' und der '''Konzertdirektor''' sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.
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Der Schauspieldirektor und der Konzertdirektor sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.
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'''Siehe auch:'''
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==Siehe auch:==
 
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:''Hauptartikel: [[Salzburger Festspielfonds]]''
''Hauptartikel: [[Salzburger Festspielfonds]]''
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:''Hauptartikel: [[Präsidenten der Salzburger Festspiele]]''
 
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:''Hauptartikel: [[Intendanten der Salzburger Festspiele]]''
''Hauptartikel: [[Präsidenten der Salzburger Festspiele]]''
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:''Hauptartikel: [[Kaufmännische Direktoren der Salzburger Festspiele]]''
 
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''Hauptartikel: [[Intendanten der Salzburger Festspiele]]''
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''Hauptartikel: [[Kaufmännische Direktoren der Salzburger Festspiele]]''
      
[[Kategorie:Tourismus]]
 
[[Kategorie:Tourismus]]