Direktorium des Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Direktorium des Salzburger Festspielfonds''', oder üblicher: Direktorium der Salzburger Festspiele, ist zusammen mit dem [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds]], von dem es bestellt wird, das wichtigste Organ des [[Salzburger Festspielfonds]].
Das '''Direktorium des Salzburger Festspielfonds''', gebräuchlicher: ''Direktorium der Salzburger Festspiele'', ist zusammen mit dem [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds]], von dem es bestellt wird, das wichtigste Organ des [[Salzburger Festspielfonds]].


Zum '''Wirkungsbereich''' des Direktoriums gehören insbesondere:
==Wirkungsbereich==
Zum Wirkungsbereich des Direktoriums gehören insbesondere:
* die Vorbereitung und Durchführung der [[Salzburger Festspiele]] sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds,
* die Vorbereitung und Durchführung der [[Salzburger Festspiele]] sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds,
* der Abschluß von Verträgen und
* der Abschluss von Verträgen und
* die Aufstellung des Jahresvoranschlages.
* die Aufstellung des Jahresvoranschlages.


''Es besteht aus'' dem Präsidenten und höchstens vier weiteren Mitgliedern, in der Praxis traditionell aus nur zwei weiteren Mitgliedern.
==Mitglieder==
Es besteht aus dem Präsidenten und höchstens vier weiteren Mitgliedern, in der Praxis traditionell aus nur zwei weiteren Mitgliedern.


Dem ''Präsidenten'' obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht.
Dem Präsidenten obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht.


Die '''Aufgabenverteilung''' innerhalb des [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds| Direktoriums]] ist in der Praxis so, dass es aus  
==Aufgabenverteilung==
*dem '''Präsidenten''',  
Die Aufgabenverteilung innerhalb des [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Direktoriums]] ist in der Praxis so, dass es aus  
*dem '''Intendanten''' (künstlerischen Leiter) und  
*dem Präsidenten,  
*dem '''Kaufmännischen Direktor'''
*dem Intendanten (künstlerischen Leiter) und  
*dem Kaufmännischen Direktor  


besteht.
besteht.


Der '''Schauspieldirektor''' und der '''Konzertdirektor''' sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.
Der Schauspieldirektor und der Konzertdirektor sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.


'''Siehe auch:'''
==Siehe auch:==
 
:''Hauptartikel: [[Salzburger Festspielfonds]]''
''Hauptartikel: [[Salzburger Festspielfonds]]''
:''Hauptartikel: [[Präsidenten der Salzburger Festspiele]]''
 
:''Hauptartikel: [[Intendanten der Salzburger Festspiele]]''
''Hauptartikel: [[Präsidenten der Salzburger Festspiele]]''
:''Hauptartikel: [[Kaufmännische Direktoren der Salzburger Festspiele]]''
 
''Hauptartikel: [[Intendanten der Salzburger Festspiele]]''
 
''Hauptartikel: [[Kaufmännische Direktoren der Salzburger Festspiele]]''


[[Kategorie:Tourismus]]
[[Kategorie:Tourismus]]