Oberschreiber: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
("stub" entfernt) |
K (Textersetzung - „Erzstiftes Salzburg“ durch „Fürsterzbistums Salzburg“) |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | '''Oberschreiber''' war eine Beamtenstellung in den unteren Behörden (zB Pflegämtern, Berggerichten) des [[ | + | '''Oberschreiber''' war eine Beamtenstellung in den unteren Behörden (zB Pflegämtern, Berggerichten) des [[Fürsterzbistum Salzburg|Fürsterzbistums Salzburg]], wie wohl auch in anderen Territorien des [[Reich#Heiliges Römisches Reich|Reich]]es. |
Es handelte sich nicht, wie der Wortteil "Schreiber" vermuten ließe, um eine höhere Position bloß im Bereich des Schreibens, sondern um eine solche des höheren Dienstes, wenngleich der Oberschreiber selbstverständlich dem Behördenleiter (und teils noch anderen Amtsinhabern) im Rang nachstand. Sie wurde regelmäßig von Juristen, auch adeligen, bekleidet.<ref>Vgl. zB den [[Salzburger Staatskalender|Hochfürstlich-Salzburgischen Hof- und Staatsschematismus]] [http://books.google.at/books?id=YW8AAAAAcAAJ&q=Oberschreiber&dq=Oberschreiber für das Jahr 1802 (''passim'').]</ref> | Es handelte sich nicht, wie der Wortteil "Schreiber" vermuten ließe, um eine höhere Position bloß im Bereich des Schreibens, sondern um eine solche des höheren Dienstes, wenngleich der Oberschreiber selbstverständlich dem Behördenleiter (und teils noch anderen Amtsinhabern) im Rang nachstand. Sie wurde regelmäßig von Juristen, auch adeligen, bekleidet.<ref>Vgl. zB den [[Salzburger Staatskalender|Hochfürstlich-Salzburgischen Hof- und Staatsschematismus]] [http://books.google.at/books?id=YW8AAAAAcAAJ&q=Oberschreiber&dq=Oberschreiber für das Jahr 1802 (''passim'').]</ref> | ||
Aktuelle Version vom 13. Januar 2019, 11:01 Uhr
Oberschreiber war eine Beamtenstellung in den unteren Behörden (zB Pflegämtern, Berggerichten) des Fürsterzbistums Salzburg, wie wohl auch in anderen Territorien des Reiches.
Es handelte sich nicht, wie der Wortteil "Schreiber" vermuten ließe, um eine höhere Position bloß im Bereich des Schreibens, sondern um eine solche des höheren Dienstes, wenngleich der Oberschreiber selbstverständlich dem Behördenleiter (und teils noch anderen Amtsinhabern) im Rang nachstand. Sie wurde regelmäßig von Juristen, auch adeligen, bekleidet.[1]