Archidiakonat Baumburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Der ''' Archidiakonat Baumburg''' war eine kirchliche Verwaltungseinheit innerhalb der Kirchenprovinz Salzburg und unterstand dem Erzbischof von Salzburg. Das Gebiet ging [[1817]] mit dem [[Bayerischen Konkordat]] an das Bistum Freising, ab 1821 Erzbistum München und Freising.  
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Das ''' Archidiakonat Baumburg''' war eine kirchliche Verwaltungseinheit innerhalb der Kirchenprovinz Salzburg und unterstand dem Erzbischof von Salzburg. Das Gebiet ging [[1817]] mit dem [[Bayerischen Konkordat]] an das Bistum Freising, ab 1821 Erzbistum München und Freising.  
  
 
== Salzburgbezug ==
 
== Salzburgbezug ==

Version vom 21. Juli 2018, 11:14 Uhr

Das Archidiakonat Baumburg war eine kirchliche Verwaltungseinheit innerhalb der Kirchenprovinz Salzburg und unterstand dem Erzbischof von Salzburg. Das Gebiet ging 1817 mit dem Bayerischen Konkordat an das Bistum Freising, ab 1821 Erzbistum München und Freising.

Salzburgbezug

Im 12. Jahrhundert übertrug der Erzbischof von Salzburg dem Augustiner-Chorherrenstift Baumburg ein Archidiakonat. Dadurch fungierte der Propst als Stellvertreter des Erzbischofs für die kirchliche Gerichtsbarkeit, die Kirchenaufsicht sowie die Vermögensverwaltung. 1185 wurde diese

Quellen

  • Der Artikel zum Augustiner-Chorherrenstift Baumburg [1]