Hofmark: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemein==
'''Hofmark''' ist ein Begriff aus dem [[mittelalter]]lichen Recht im Herzogtum [[Bayern]] und angrenzenden Gebieten, auch im [[Erzstift Salzburg]]. Er bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht der niederen Gerichtsbarkeit hatte.<ref>[[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Hofmark ''Hofmark''.]</ref>
'''Hofmark''' ist ein Begriff aus dem [[mittelalter]]lichen Recht im Herzogtum [[Bayern]] und angrenzenden Gebieten, auch im [[Erzstift Salzburg]]. Er bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht der niederen Gerichtsbarkeit hatte.<ref>[[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Hofmark ''Hofmark''.]</ref>