Franz Wallentin: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Spitzenjurist hatte über viele Jahre die Leitung des internen Dienstes inne, besorgte über ein Jahrzehnt lang die Landtagsangelegenheiten und beeinflusste im [[Salzburger Landtag]] maßgeblich die Landesgesetzgebung. In Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten bewährten sich seine hervorragenden Kenntnisse ebenso wie in der gesetzgeberischen Tätigkeit in Angelegenheiten des Wasserrechtes und des Elektrizitätswesens.  
  
 
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Version vom 1. Dezember 2017, 14:37 Uhr

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Wirklicher Hofrat Dr. Franz Wallentin war Regierungsdirektor, Landesamtsdirektor-Stellvertreter und Kronjurist der Landeshauptstadt Salzburg in der Ära von Landeshauptmann Franz Rehrl.

Leben

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Der Spitzenjurist hatte über viele Jahre die Leitung des internen Dienstes inne, besorgte über ein Jahrzehnt lang die Landtagsangelegenheiten und beeinflusste im Salzburger Landtag maßgeblich die Landesgesetzgebung. In Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten bewährten sich seine hervorragenden Kenntnisse ebenso wie in der gesetzgeberischen Tätigkeit in Angelegenheiten des Wasserrechtes und des Elektrizitätswesens.

Hofrat Dr. Franz Wallentin war juridischer Berater der Geschäftsführung der Großglockner Hochalpenstraßen AG.

1929 wurde ihm vom Bundespräsident das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen[1]

Fußnoten

  1. Quelle Salzburger Chronik 3. August 1929 und Reichspost 4. August 1929, abgefragt am 1. Dezember 2017