Lokale Agenda 21 Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Die ''Agenda 21'' wurde 1992 bei der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro, Brasilien, als weltweites Programm für einen Kurswechsel in eine „nachhaltige“ Entwicklung beschlossen und ist durch die Unterschrift für 179 Staaten (auch Österreich) verpflichtend, nachdem das Programm im Jahr 2002 am Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg, Südafrika, bestätigt wurde. Der erste ''Agenda-21''-Prozess in [[Österreich]] startete im Jahr 1998. Seither haben sich über 500 Gemeinden, Städte und Regionen im Dialog mit ihren BürgerInnen über gemeinsame Ziele ausgetauscht und Projekte für eine lebenswerte Zukunft in ihrer Region ins Leben gerufen. | Die ''Agenda 21'' wurde 1992 bei der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro, Brasilien, als weltweites Programm für einen Kurswechsel in eine „nachhaltige“ Entwicklung beschlossen und ist durch die Unterschrift für 179 Staaten (auch Österreich) verpflichtend, nachdem das Programm im Jahr 2002 am Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg, Südafrika, bestätigt wurde. Der erste ''Agenda-21''-Prozess in [[Österreich]] startete im Jahr 1998. Seither haben sich über 500 Gemeinden, Städte und Regionen im Dialog mit ihren BürgerInnen über gemeinsame Ziele ausgetauscht und Projekte für eine lebenswerte Zukunft in ihrer Region ins Leben gerufen. | ||
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== Kriterien der Agenda 21 == | == Kriterien der Agenda 21 == | ||
Version vom 29. August 2016, 16:15 Uhr
Die lokale Agenda 21 Salzburg ist ein Programm für Nachhaltigkeit und formuliert auf lokaler Ebene gemeinsam mit Bürgern Prioritäten für eine zukunftsbeständige Entwicklung in der Gemeinde oder Region.
Allgemeines
Das Land Salzburg unterstützt die Gemeinden zum einen mit Fördermitteln und zum anderen mit Beratungsleistungen durch zwei Regionalmanagerinnen. Im Rahmen dieses Förderprogramms findet auch eine Vernetzung von Gemeinden, Akteuren und Wissen statt, welches sich mit der zukunftsfähigen Entwicklung unserer Region beschäftigt. Besonderes Augenmerk wird auch auf die konkrete Umsetzung von Projektideen aus den Gemeinden gelegt.
Geschichte
Die Agenda 21 wurde 1992 bei der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro, Brasilien, als weltweites Programm für einen Kurswechsel in eine „nachhaltige“ Entwicklung beschlossen und ist durch die Unterschrift für 179 Staaten (auch Österreich) verpflichtend, nachdem das Programm im Jahr 2002 am Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg, Südafrika, bestätigt wurde. Der erste Agenda-21-Prozess in Österreich startete im Jahr 1998. Seither haben sich über 500 Gemeinden, Städte und Regionen im Dialog mit ihren BürgerInnen über gemeinsame Ziele ausgetauscht und Projekte für eine lebenswerte Zukunft in ihrer Region ins Leben gerufen.
Salzburgs erster Agenda-21-Prozess startete im Jahr 2002. Seitdem haben 23 Gemeinden sowie zwei RegionenAgenda-21-Prozesse initiiert, in denen gemeinsam mit Gemeindebürger/innen Zukunftsperspektiven und konkrete Projektideen für eine nachhaltige Entwicklung in der Gemeinde oder Region ausgearbeitet wurden.
Kriterien der Agenda 21
Agenda-21-Prozesse zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
- Breite Bürgerbeteiligung, partnerschaftlich mit Politik, Wirtschaft und Verwaltung
- Gemeinsam Prioritäten setzen
- Konkrete Projekte starten
- Vier Säulen der Nachhaltigkeit berücksichtigen: sozial, wirtschaftlich, ökologisch und weltweit solidarisch
Ziele eines Lokalen Agenda 21- Prozesses
Ein lokaler Agenda-21-Prozess soll durch aktive und breite Bürgerbeteiligung die Nachhaltige Entwicklung in der jeweiligen Gemeinde fördern. Neben Fragen der Ortskernbelebung, Energieversorgung, Mobilität und des Klima- und Umweltschutzes sind vor allem gesellschaftliche Themen wie soziale Gerechtigkeit, Integration und Generationenaustausch ein wichtiges Anliegen.
Projektbeispiele
- Outdoorpark Lungau[1]
- Ortsmarketing Mattsee[2]
- Biodorf Seeham[3]
- Käserei Thomatal[4]
- Plusregion Köstendorf - Neumarkt - Straßwalchen
- Mineralwasserfreies Lungau[5]
- St. Martin a. Tennengebirge wird e5-Gemeinde[6]
- Leogang wird sanft mobil[7]
- Hof Roas[8]
- KISZ-Verein[9]
Förderung von Agenda 21- Prozessen
Mögliche Förderempfänger sind Gemeinden, sowie Vereine, deren Aufgabenstellung den Förderzielen entspricht. Folgende Prozesse können gefördert werden:
- Agenda-21-Prozesse in Gemeinden (Basisprozesse)
- Agenda-21-Follow-up-Prozesse (Folgeprozesse)
- Agenda-21-Umsetzungsprogramme
- Innovative Beteiligungsprozesse wie Bürgerrat
- Agenda-21-Modellprojekte sowie gemeindeübergreifende Themennetzwerke
Der Fördersatz für einen Basisprozess in Einzelgemeinden beträgt zwischen 65 % und 95 % der förderfähigen Kosten. Je nach Finanzkraft der Gemeinde wird der Fördersatz unterschiedlich bemessen.
Ansprechpartner
Land Salzburg, Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, Nachhaltigkeitskoordination
Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg
Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen
Schillerstraße 25, 5020 Salzburg
Telefon: 06 62 - 62 34 55
E-Mail: sir@salzburg.gv.at
Web: www.salzburg-nachhaltig.at/agenda21