Bezirkshauptmannschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Bezirkshauptmannschaft''' (BH) ist | Die '''Bezirkshauptmannschaft''' (BH) ist in der [[Republik Österreich]] eine wichtige Verwaltungsbehörde der '''allgemeinen staatlichen Verwaltung''' in den Ländern. <br /> | ||
Die Bezirkshauptmannschaft ist sachlich und örtlich zuständig jeweils für einen einzelnen Bezirk, der im [[Bundesland Salzburg]] auch ''Gau'' bzw. ''Gaue'' genannt wird. <br /> | |||
Im Bezirk einer [[Stadt mit eigenem Statut]] (Art. 116 B-VG) <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138 www.ris.bka.gv.at / Art.116 B-VG (geltende Fassung)]</ref> übernimmt die Stadt auch die Aufgaben der Bezirksverwaltung. In der [[Stadt Salzburg]] wird die Aufgabe der allgemeinen staatlichen Verwaltung funktional vom [[Magistrat Salzburg|Magistrat der Stadt Salzburg]] wahrgenommen und ist von den Aufgaben der Gemeindeverwaltung zu unterscheiden. | |||
== | == Struktur == | ||
Die Bezirkshauptmannschaft ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. <br /> | |||
Die Bezirkshauptmannschaft als Behörde ist monokratisch organisiert, d.h. an der Spitze einer Bezirkshauptmannschaft steht ein von der Landesregierung ernannter [[Bezirkshauptmann]] (oder auch: ''Bezirkshauptfrau''), der dem [[Landeshauptmann]] in der mittelbaren Bundesverwaltung und der [[Landesregierung]] in der unmittelbaren Landesverwaltung direkt (weisungsgebunden) unterstellt ist. | |||
Die | Die Bezirkshauptmannschaft ist eine Dienststelle der Landesverwaltung und ein Teil der Gebietskörperschaft [[Land Salzburg]]. | ||
== Aufgaben == | |||
Die Aufgaben einer Bezirkshauptmannschaft sind die Bezirksverwaltung, d.h. das Besorgen der Hoheitsverwaltung im Bezirk. <br /> | |||
Dazu gehören: <br /> | |||
* die Vollziehung der Gesetze im Agrar-, Forst-, Gesundheits-, Gewerbe-, Wasser-, Umwelt-, Verkehrsrecht in der mittelbaren Bundesverwaltung, sowie als Sicherheitsbehörde im Fremdenrecht | |||
* die Vollziehung der Gesetze im Naturschutz-, Jugendwohlfahrt-, Behinderten- und Sozialrecht in der unmittelbaren Landesverwaltung, sowie als Behörde im Katastrophenschutz ( Katastrophenschutzreferent). | |||
* die Unterstützung der Gemeindebehörden (Bürgermeister) bei der Besorgung der örtliche Aufgaben der Gemeindeverwaltung (Gemeindeautonomie) im Bau- und Raumordnungsrecht durch Sachverständige ( "Bezirksarchitekt" ); häufig sind diese Aufgaben durch eine Delegierungsverordnung auch an die Bezirkshauptmannschaft zu Besorgung als mittelbare Gemeindeverwaltung übertragen worden. | |||
==Bezirkshauptmannschaften in Salzburg== | == Mitarbeiter == | ||
Im Bundesland Salzburg | In einer Bezirkshauptmannschaft arbeiten von der [[Landesregierung]] bestellte Beamte und Vertragsbedienstete, d.h. Landesbedienstete, je nach Aufgabe und Funktion mit unterschiedlichen fachlichen Qualifikation, insbesondere <br/> | ||
* Jurist/in (Durchführen der Verfahren, Vollziehung der Verfahrensgesetze, insbesondere von Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005768 www.ris.bka.gv.at/ AVG (geltende Fassung) ]</ref>) | |||
* Sachverständige/r (Befunderhebung und Gutachten) | |||
* Amtsarzt/-Ärztin (medizinische Untersuchungen, Beurteilung von medizinischen Fragen ([[Sprengelarzt]]), Entscheidung und Veranlassung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr als Sanitätsbehörde) | |||
* Sachbearbeiter/in (selbständige Erledigungen) | |||
== Bezirkshauptmannschaften in Salzburg == | |||
Im Bundesland Salzburg sind seit 1860 fünf Bezirkshauptmannschaften eingerichtet, jeweils zuständig für ihren Bezirk, der mit dem ''Gau'' ident ist; <br /> | |||
jeweils benannt nach dem dortigen Hauptort (mit einer Ausnahme): | |||
* [[Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung]] ([[Flachgau]]) | * [[Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung]] ([[Flachgau]]) | ||
* [[Bezirkshauptmannschaft Hallein]] ([[Tennengau]]) | * [[Bezirkshauptmannschaft Hallein]] ([[Tennengau]]) | ||
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* [[Bezirkshauptmannschaft Tamsweg]] ([[Lungau]]) | * [[Bezirkshauptmannschaft Tamsweg]] ([[Lungau]]) | ||
==Quelle== | Die Rechtsgrundlage ist Landesgesetz vom 19. Mai 1976 über die Einrichtung und Geschäftsführung der Bezirkshauptmannschaften im Lande Salzburg (Bezirkshauptmannschaften-Gesetz), StF: LGBl. Nr. 59/1976 idgF <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000252 www.ris.bka.gv.at/ Bezirkshauptmannschaften-Gesetz (geltende Fassung)]</ref>. | ||
== Quelle == | |||
* Österreich Lexikon [http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.b/b430084.htm] | * Österreich Lexikon [http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.b/b430084.htm] | ||
* [[Benutzer:xxlstier|Mag. Thomas Schmiedbauer]], Jurist | |||
<references/> | |||
[[Kategorie:Verwaltung]] | [[Kategorie:Verwaltung]] | ||
[[Kategorie:Recht]] | |||