Muscheln: Unterschied zwischen den Versionen

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Muscheln unterliegen dem [[Fischerei#Fischereigesetz|Salzburger Fischereigesetz]], die als "heimisch“ geltenden sind aber nach den geltenden Schonbestimmungen ganzjährig geschont.
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Muscheln unterliegen dem [[Fischerei#Fischereigesetz|Salzburger Fischereigesetz]], die als "heimisch" geltenden sind aber nach den geltenden Schonbestimmungen ganzjährig geschont.
  
 
== Quellen ==
 
== Quellen ==

Aktuelle Version vom 2. März 2023, 09:52 Uhr

(Gemeine) Flussmuschel
Malermuschel
Gemeine Teichmuschel
Große Teichmuschel

Die Muscheln (Bivalvia) sind eine Klasse wasserlebender Weichtiere (Mollusca).

Muscheln im Land Salzburg

Arten

Im Bundesland Salzburg gelten vier Muschelarten aus der Ordnung der Süßwassermuscheln (Unionoida) und der Familie der Fluss- und Teichmuscheln (Unionidae) als heimisch:

Nicht als heimisch gelten daher folgende, ebenfalls vorkommende Muscheln:

Große Erbsenmuschel
Wandermuschel

Durch Gewässerverschmutzung sind die heimischen Muscheln stark gefährdet.

Fischereirechtlicher Status, Schutz

Muscheln unterliegen dem Salzburger Fischereigesetz, die als "heimisch" geltenden sind aber nach den geltenden Schonbestimmungen ganzjährig geschont.

Quellen

Weiterführend

Für Informationen zum Thema Muscheln, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.