Salzburger Hofkanzler: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. Februar 2011, 18:11 Uhr

Ein Kanzler besorgte im Mittelalter die Kanzleigeschäfte und musste daher, was damals nur bei Geistlichen vorlag, schriftkundig sein.

Allgemeines

Mit der Schriftkundigkeit war vielfach auch eine für diese Tätigkeit vorteilhafte gelehrte Vorbildung verbunden, und andererseits war dafür Vertrauenswürdigkeit unerlässlich. So erlangten Kanzler oft eine einflussreiche und bedeutende politische Stellung, die mit ihrer eigentlichen Aufgabe nicht notwendigerweise verbunden war.

Aus den Hofkanzleiordnungen von 1561 und von 1592 ist ersichtlich, dass damals noch Hofkanzlei und Hofratskanzlei ident waren. Leiter dieser vereinigten Kanzlei war der Hofkanzler, dem die Hofratsordnungen von 1561 und 1588 zugleich die Funktion eines Hofratsdirektors zuweisen.

Im Verlaufe der Zeit wurden die Geheime Hofkanzlei und die Kanzlei des Hofrates voneinander getrennt; dem Hofkanzler als Leiter der Geheimen Hofkanzlei verblieb jedoch weiter die Funktion eines Direktors des Hofrates, in welchem er auch der "gelehrten Session" vorstand.

Salzburger Hofkanzler

Ebenso verhielt es sich beim Amt des Hofkanzlers im Erzbistum Salzburg.

Im Mittelalter wurde das Amt des Hofkanzlers zumeist vom Bischof von Chiemsee bekleidet.

Die Salzburger Hofkanzler bekleideten neben ihrem Amt typischerweise auch andere Hofämter, z.B. als Lehenprobst, Hofrat oder Geheimer Rat.

Nicht selten wurden sie auch in die Salzburger Landstände aufgenommen.

Das Amt des Hofkanzlers existierte bis 1806, bis zum erstmaligen Anschluss des Herzogtums Salzburg an das Kaisertum Österreich.

Einzelne Amtsträger

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Die Geheime Hofkanzlei

Die Geheime Hofkanzlei war unter Erzbischof Hieronymus Graf Colloredo die Zentralstelle der gesamten Regierungsgeschäfte. Hier wurden unter der Leitung des Hofkanzlers geheime Staats- und Kabinettsgeschäfte (vor allem Reichs- und Kreisangelegenheiten) erledigt und jene Expeditionen ausgefertigt, denen eine unmittelbare landesfürstliche Entschließung zu Grunde lag.

Hier trafen sämtliche Protokolle und besonderen Vorträge der Landesstellen ein, wurden vom Hofkanzler begutachtet, vom Fürsterzbischof selbst durchgearbeitet und schließlich nach seinen Anweisungen in der Hofkanzlei erledigt.

Im Jahre 1799 gab Colloredo durch eine Dienstordnung für die Geheime Hofkanzlei dieser eine neue innere Verfassung:

Die Geheime Hofkanzlei war demnach geteilt in das Departement für auswärtige und das Departement für inländische Angelegenheiten.

Seit der Neuordnung der Verwaltung im Jahr 1799 waren ihre Geschäfte unter anderem:

  • alle Reichs- und Kriegssachen, Jurisdiktionsstreitigkeiten mit den benachbarten Staaten und damit verbundene Reichsgerichtsprozesse, Verhandlungen mit dem kaiserlichen und dem Reichs-Generalkommando, die dahin gehörigen hofkriegsrätlichen Sachen und die geistliche Gerichtsbarkeit in nachbarlichen Staaten.
  • alle Geschäfte, die die Administration des Landes betrafen.

Das Departement für inländische Angelegenheiten hatte den stärkeren Geschäftsanfall. Ein Hofsekretär versah zugleich das Amt eines Zensors; für die Korrespondenz in der lateinischen, der italienischen, der deutschen und der französischen Sprache war je ein eigener Hofsekretär vorhanden.

Siehe auch

Quellen

Zur Organisation der geheimen Hofkanzlei:

  • Peter Putzer: Kursalzburg. Ein Beitrag zur territorialen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte gegen Ende des alten Reiches. Jur. Habilitationsschrift (masch.). Salzburg 1969. S. 81-63.
  • Hanna Hintner: Joseph Philipp Felner (1769-1850) als Staatsmann, Historiker und Mensch, Phil. Diss., Wien 1967. S. 84

Zum Abschnitt "Einzelne Amtsträger": Die jeweiligen Salzburgwiki-Artikel