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Version vom 24. November 2010, 01:21 Uhr
Der Begriff Austrag bezeichnet im bäuerlichen Bereich die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der Bauer / die Bäuerin bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem / ihrem Erben ausbedingt. Er ist eine Form des Leibgedinges.
Quelle
- de.wikipedia.org