Pfleggericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Salzburger Erzbischöfe]] schufen ab dem [[13. Jahrhundert]] zur besseren Verwaltung die Land- und '''Pflegegerichte'''.  
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Die [[Salzburger Erzbischöfe]] schufen ab dem [[13. Jahrhundert]] zur besseren Verwaltung die Land- und '''Pfleggerichte''' (auch ''Pflegegerichte'' geschrieben).  
  
Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem Landesherrn, dem Erzbischof, sondern weiters ihrem örtlichen Grundherrn unterstellt. Die wichtigsten Burgen im [[Erzbistum (Überblick)|Erzstift]], auf großen [[Steiermark|steierischen]] und [[Kärnten|Kärntner]] Gütern waren auch Sitz eines ''Land-'' oder ''Pflegegerichts'', manchmal auch eines erzbischöflichen [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#U|Urbaramtes]]. Sofern ein eigener Landrichter bestellt war, unterstand dieser dem [[Pfleger]], dem ''leitenden Beamten''.
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==Allgemeines==
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Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem Landesherrn, dem Erzbischof, sondern weiters ihrem örtlichen Grundherrn unterstellt. Die wichtigsten Burgen im [[Erzbistum (Überblick)|Erzstift]], auf großen [[Steiermark|steierischen]] und [[Kärnten|Kärntner]] Gütern waren auch Sitz eines ''Land-'' oder ''Pfleggerichts'', manchmal auch eines erzbischöflichen [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#U|Urbaramtes]]. Sofern ein eigener Landrichter bestellt war, unterstand dieser dem [[Pfleger]], dem ''leitenden Beamten''.
  
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==Geschichte==
 
In der zweiten Hälfte des [[18. Jahrhundert]]s gab es in Salzburg 33 Pfleggerichte und vier (sechs) Landgerichte.  
 
In der zweiten Hälfte des [[18. Jahrhundert]]s gab es in Salzburg 33 Pfleggerichte und vier (sechs) Landgerichte.  
  
 
Diese Verwaltungs- und Gerichtsorganisation wurde auch nach dem Anschluss an Österreich ([[1806]]/[[1816]]) beibehalten und nur nach und nach im Sinne einer Zusammenlegung zu größeren Einheiten geändert. So gingen die Pfleggerichte in die [[Bezirksgerichte]] über, wie sie im Wesentlichen noch heute bestehen. Zwischen [[1850]] und [[1870]] wurde die im Prinzip noch heute bestehende Organisation geschaffen, wonach es im Land Salzburg sechs Verwaltungsbezirke, aber eine größere Anzahl von Gerichtsbezirken (Sprengeln von Bezirksgerichten) gibt. Die Grenzen der Verwaltungsbezirke und der Gerichtsbezirke schneiden einander nie, allerdings ist der Gerichtsbezirk Salzburg größer als das Gebiet der Stadt Salzburg, indem er auch große Teile des Flachgaus umfasst. So kann gesagt werden, dass ein Verwaltungsbezirk einen oder mehrere Gerichtsbezirke, ein Gerichtsbezirk einen oder mehrere Sprengel von ehemaligen Pfleggerichten und Landgerichten umfasst. Seit langem geht die Politik des Justizministeriums dahin, Bezirksgerichte zusammenzulegen, damit es in der Regel nur ein Bezirksgericht pro Verwaltungsbezirk gibt; dieses Ziel war im Land Salzburg, mit Ausnahme des [[Flachgau]]s und des [[Pinzgau]]s, im Jahr 2005 erreicht.
 
Diese Verwaltungs- und Gerichtsorganisation wurde auch nach dem Anschluss an Österreich ([[1806]]/[[1816]]) beibehalten und nur nach und nach im Sinne einer Zusammenlegung zu größeren Einheiten geändert. So gingen die Pfleggerichte in die [[Bezirksgerichte]] über, wie sie im Wesentlichen noch heute bestehen. Zwischen [[1850]] und [[1870]] wurde die im Prinzip noch heute bestehende Organisation geschaffen, wonach es im Land Salzburg sechs Verwaltungsbezirke, aber eine größere Anzahl von Gerichtsbezirken (Sprengeln von Bezirksgerichten) gibt. Die Grenzen der Verwaltungsbezirke und der Gerichtsbezirke schneiden einander nie, allerdings ist der Gerichtsbezirk Salzburg größer als das Gebiet der Stadt Salzburg, indem er auch große Teile des Flachgaus umfasst. So kann gesagt werden, dass ein Verwaltungsbezirk einen oder mehrere Gerichtsbezirke, ein Gerichtsbezirk einen oder mehrere Sprengel von ehemaligen Pfleggerichten und Landgerichten umfasst. Seit langem geht die Politik des Justizministeriums dahin, Bezirksgerichte zusammenzulegen, damit es in der Regel nur ein Bezirksgericht pro Verwaltungsbezirk gibt; dieses Ziel war im Land Salzburg, mit Ausnahme des [[Flachgau]]s und des [[Pinzgau]]s, im Jahr 2005 erreicht.
  
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==Verwaltungsbezirke==
 
Dementsprechend verteilen sich die ehemaligen Pfleg- und Landgerichte<ref>Die Organisation war zur fürsterzbischöflichen Zeit im Einzelnen komplizierter, indem es mancherorts Pfleger oder Landrichter mancherorts Pfleger und Landrichter, daneben Stadt- oder auch Bergrichter gab.</ref> auf die heutigen Gerichts- und Verwaltungsbezirke und die seit 1808-1816 nicht mehr zum Land Salzburg gehörenden Gebiete wie folgt:
 
Dementsprechend verteilen sich die ehemaligen Pfleg- und Landgerichte<ref>Die Organisation war zur fürsterzbischöflichen Zeit im Einzelnen komplizierter, indem es mancherorts Pfleger oder Landrichter mancherorts Pfleger und Landrichter, daneben Stadt- oder auch Bergrichter gab.</ref> auf die heutigen Gerichts- und Verwaltungsbezirke und die seit 1808-1816 nicht mehr zum Land Salzburg gehörenden Gebiete wie folgt:
  
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** Pfleggericht [[Mühldorf am Inn]]
 
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**** Pfleggericht Staufeneck, Plain und Glan
 
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* [[Nordtirol]]
 
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** Pfleggericht [[Itter]] (Hopfgarten) (bis [[1816]])
 
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** Pfleggericht [[Windisch-Matrei|Matrei]] (bis [[1810]])
 
** Pfleggericht [[Windisch-Matrei|Matrei]] (bis [[1810]])
 
** Pfleggericht [[Lengberg]] (bis [[1808]])
 
** Pfleggericht [[Lengberg]] (bis [[1808]])
 
  
 
==Quellen==
 
==Quellen==

Version vom 19. September 2010, 09:04 Uhr

Die Salzburger Erzbischöfe schufen ab dem 13. Jahrhundert zur besseren Verwaltung die Land- und Pfleggerichte (auch Pflegegerichte geschrieben).

Allgemeines

Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem Landesherrn, dem Erzbischof, sondern weiters ihrem örtlichen Grundherrn unterstellt. Die wichtigsten Burgen im Erzstift, auf großen steierischen und Kärntner Gütern waren auch Sitz eines Land- oder Pfleggerichts, manchmal auch eines erzbischöflichen Urbaramtes. Sofern ein eigener Landrichter bestellt war, unterstand dieser dem Pfleger, dem leitenden Beamten.

Geschichte

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gab es in Salzburg 33 Pfleggerichte und vier (sechs) Landgerichte.

Diese Verwaltungs- und Gerichtsorganisation wurde auch nach dem Anschluss an Österreich (1806/1816) beibehalten und nur nach und nach im Sinne einer Zusammenlegung zu größeren Einheiten geändert. So gingen die Pfleggerichte in die Bezirksgerichte über, wie sie im Wesentlichen noch heute bestehen. Zwischen 1850 und 1870 wurde die im Prinzip noch heute bestehende Organisation geschaffen, wonach es im Land Salzburg sechs Verwaltungsbezirke, aber eine größere Anzahl von Gerichtsbezirken (Sprengeln von Bezirksgerichten) gibt. Die Grenzen der Verwaltungsbezirke und der Gerichtsbezirke schneiden einander nie, allerdings ist der Gerichtsbezirk Salzburg größer als das Gebiet der Stadt Salzburg, indem er auch große Teile des Flachgaus umfasst. So kann gesagt werden, dass ein Verwaltungsbezirk einen oder mehrere Gerichtsbezirke, ein Gerichtsbezirk einen oder mehrere Sprengel von ehemaligen Pfleggerichten und Landgerichten umfasst. Seit langem geht die Politik des Justizministeriums dahin, Bezirksgerichte zusammenzulegen, damit es in der Regel nur ein Bezirksgericht pro Verwaltungsbezirk gibt; dieses Ziel war im Land Salzburg, mit Ausnahme des Flachgaus und des Pinzgaus, im Jahr 2005 erreicht.

Verwaltungsbezirke

Dementsprechend verteilen sich die ehemaligen Pfleg- und Landgerichte[1] auf die heutigen Gerichts- und Verwaltungsbezirke und die seit 1808-1816 nicht mehr zum Land Salzburg gehörenden Gebiete wie folgt:

Salzburg

Bayern

  • Bayern
    • Pfleggericht Mühldorf am Inn
    • Rupertiwinkel
      • Pfleggericht Laufen (bis 1816 mit Oberndorf, siehe oben)
      • Tättelham und Waging
        • Pfleggericht Tetelham, Tättelham
        • Pfleggericht Halmberg
      • Teisendorf
        • Pfleggericht Staufeneck, Plain und Glan
        • Pfleggericht Teisendorf (Raschenberg)

Tirol

Quellen

Fußnoten

  1. Die Organisation war zur fürsterzbischöflichen Zeit im Einzelnen komplizierter, indem es mancherorts Pfleger oder Landrichter mancherorts Pfleger und Landrichter, daneben Stadt- oder auch Bergrichter gab.
Landes- und Bezirksgerichte in Salzburg