Finanzamt Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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*[http://dienststellen.bmf.gv.at/ListDst_Show.asp?InfoTyp=ListDst&DisTyp=FA&bld=SA Die Salzburger Finanzämter (auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen)] | *[http://dienststellen.bmf.gv.at/ListDst_Show.asp?InfoTyp=ListDst&DisTyp=FA&bld=SA Die Salzburger Finanzämter (auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen)] | ||
*[http://ufs.bmf.gv.at/Organisation/Allgemeines Website des Unabhängigen Finanzsenates] | *[http://ufs.bmf.gv.at/Organisation/Allgemeines Website des Unabhängigen Finanzsenates] | ||
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Version vom 14. Dezember 2009, 07:34 Uhr
Die Finanzämter sind zusammen mit den Zollämtern die Abgabenbehörden erster Instanz und Finanzstrafbehörden erster Instanz des Bundes.
Finanzamt-Arten
Es gibt drei Typen von Finanzämtern:
- Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis,
- Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis und
- Finanzämter mit besonderem Aufgabenkreis.
Im Land Salzburg kommen nur die beiden ersten Typen vor; es gibt folgende Finanzämter:
- Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis:
- Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90)
- Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis:
- Finanzamt Salzburg-Stadt (FA91)
- Finanzamt Salzburg-Land (FA93)
Geografische Aufteilung
In örtlicher Hinsicht ist in seinem allgemeinen Aufgabenkreis
- das Finanzamt Salzburg-Stadt (FA91) für das Gebiet der Stadt Salzburg,
- das Finanzamt Salzburg-Land (FA93) für die Bezirke Salzburg-Umgebung und Hallein,
- das Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90) für die Bezirke St. Johann im Pongau, Zell am See und Tamsweg
zuständig.
Aufgaben
Der "erweiterte Aufgabenkreis" der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land besteht darin, dass sie – neben ihrem allgemeinen Aufgabenkreis – in gewissen Angelegenheiten für das ganze Bundesland Salzburg zuständig sind. Und zwar ist
- das Finanzamt Salzburg-Stadt gewissermaßen "Finanzamt für Körperschaften" – für unter das Körperschaftsteuergesetz 1988 fallende Steuersubjekte, mit Ausnahme mancher GesmbH;
- ist das Finanzamt Salzburg-Land für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren, der Kapitalverkehrsteuern, der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Grunderwerbsteuer, der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und der Spielbankabgabe zuständig.
Gegen Entscheidungen der Finanzämter kann der Unabhängige Finanzsenat angerufen werden.
Der Standort der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land ist die Aigner Straße Nr. 10.
Quellen
- Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz,insbesondere § 8 (Finanzamt Salzburg-Stadt) und § 9 (Finanzamt Salzburg-Land).
- Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung
- Aufgaben-Übertragungs-Verordnung