Direktorium des Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Direktorium des Salzburger Festspielfonds''', oder üblicher: Direktorium der Salzburger Festspiele, ist zusammen mit dem [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds]], von dem es bestellt wird, das wichtigste Organ des [[Salzburger Festspielfonds]].
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Das '''Direktorium des Salzburger Festspielfonds''', gebräuchlicher: ''Direktorium der Salzburger Festspiele'', ist zusammen mit dem [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds]], von dem es bestellt wird, das wichtigste Organ des [[Salzburger Festspielfonds]].
  
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Es besteht aus dem Präsidenten und höchstens vier weiteren Mitgliedern, in der Praxis traditionell aus nur zwei weiteren Mitgliedern.
  
Dem ''Präsidenten'' obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht.
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Dem Präsidenten obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht.
  
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Die Aufgabenverteilung innerhalb des [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Direktoriums]] ist in der Praxis so, dass es aus  
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*dem Präsidenten,  
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Der Schauspieldirektor und der Konzertdirektor sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.
  
'''Siehe auch:'''
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:''Hauptartikel: [[Salzburger Festspielfonds]]''
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[[Kategorie:Tourismus]]
 
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Version vom 22. Juni 2009, 06:20 Uhr

Das Direktorium des Salzburger Festspielfonds, gebräuchlicher: Direktorium der Salzburger Festspiele, ist zusammen mit dem Kuratorium des Salzburger Festspielfonds, von dem es bestellt wird, das wichtigste Organ des Salzburger Festspielfonds.

Wirkungsbereich

Zum Wirkungsbereich des Direktoriums gehören insbesondere:

  • die Vorbereitung und Durchführung der Salzburger Festspiele sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds,
  • der Abschluss von Verträgen und
  • die Aufstellung des Jahresvoranschlages.

Mitglieder

Es besteht aus dem Präsidenten und höchstens vier weiteren Mitgliedern, in der Praxis traditionell aus nur zwei weiteren Mitgliedern.

Dem Präsidenten obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht.

Aufgabenverteilung

Die Aufgabenverteilung innerhalb des Direktoriums ist in der Praxis so, dass es aus

  • dem Präsidenten,
  • dem Intendanten (künstlerischen Leiter) und
  • dem Kaufmännischen Direktor

besteht.

Der Schauspieldirektor und der Konzertdirektor sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.

Siehe auch:

Hauptartikel: Salzburger Festspielfonds
Hauptartikel: Präsidenten der Salzburger Festspiele
Hauptartikel: Intendanten der Salzburger Festspiele
Hauptartikel: Kaufmännische Direktoren der Salzburger Festspiele