Schülerheim: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein ''Schülerheim'' <ref> vergleiche: § 1, 28b, 41, 47, 49 Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz </ref> oder ''Schulheim'' ist eine Einrichtung zur Beherbergung, die der gesetzliche Schulerhalter einer [[Schule|Pflichtschule]] für jene Schüler bereithält, die auf Grund der Entfernung ihres Wohnsitzes vom Schulort eine längere tägliche An- und Abfahrtszeit haben, sodass während der Schulzeiten zur Erfüllung der Schulpflicht eine Unterkunft am Ort der Schule notwendig oder zumindest zweckmäßig ist. Ein Schülerheim wird vom Schüler in der Regel nur während der Woche zur Nächtigung als Unterkunft genutzt.
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Ein ''Schülerheim'' <ref> vergleiche: § 1, 28b, 41, 47, 49 Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz </ref> oder ''Schulheim'' ist eine Einrichtung zur Beherbergung, die der gesetzliche Schulerhalter einer [[Schule|Pflichtschule]] für jene Schüler bereit hält, die auf Grund der Entfernung ihres Wohnsitzes vom Schulort eine längere tägliche An- und Abfahrtszeit haben, sodass während der Schulzeiten zur Erfüllung der Schulpflicht eine Unterkunft am Ort der Schule notwendig oder zumindest zweckmäßig ist. Ein Schülerheim wird vom Schüler in der Regel nur während der Woche zur Nächtigung als Unterkunft genutzt.
  
 
Dem Begriff hinzugefügt wird häufig der Schultyp, z.B. Berufsschule = Berufsschulheim
 
Dem Begriff hinzugefügt wird häufig der Schultyp, z.B. Berufsschule = Berufsschulheim

Version vom 11. Dezember 2018, 02:25 Uhr

Im Land Salzburg gibt es mehrere Schülerheime .

Begriff

Ein Schülerheim [1] oder Schulheim ist eine Einrichtung zur Beherbergung, die der gesetzliche Schulerhalter einer Pflichtschule für jene Schüler bereit hält, die auf Grund der Entfernung ihres Wohnsitzes vom Schulort eine längere tägliche An- und Abfahrtszeit haben, sodass während der Schulzeiten zur Erfüllung der Schulpflicht eine Unterkunft am Ort der Schule notwendig oder zumindest zweckmäßig ist. Ein Schülerheim wird vom Schüler in der Regel nur während der Woche zur Nächtigung als Unterkunft genutzt.

Dem Begriff hinzugefügt wird häufig der Schultyp, z.B. Berufsschule = Berufsschulheim

Schülerheime in Salzburg

Fußnoten

  1. vergleiche: § 1, 28b, 41, 47, 49 Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz