Collegium Rupertinum: Unterschied zwischen den Versionen
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Zu Schutzherren und Patronen der Stiftung bestimmte der Stifter gleichberechtigt den Stellvertreter des [[Salzburger Landstände|Landesausschusses]] und den jeweiligen Inhaber der [[Lodronsches Sekundogenitur-Majorat|Lodronschen Sekundogenitur]]. | Zu Schutzherren und Patronen der Stiftung bestimmte der Stifter gleichberechtigt den Stellvertreter des [[Salzburger Landstände|Landesausschusses]] und den jeweiligen Inhaber der [[Lodronsches Sekundogenitur-Majorat|Lodronschen Sekundogenitur]]. | ||
Das Collegium stand unter der direkten Aufsicht eines geistlichen Erziehers, | Das Collegium stand unter der direkten Aufsicht eines geistlichen Erziehers, dem [[Präfekten des Collegium Rupertinum|Präfekten]]. Die disziplinäre Oberaufsicht lag beim jeweiligen Universitätsrektor. | ||
Nachdem der große [[Stadtbrand_Salzburg_(rechtes_Salzachufer)| Stadtbrand von 1818]] das Gebäude, in dem sich das [[Collegium Marianum]] befand ([[Bergstraße]] 16) zerstört hatte, drang Kreishauptmann [[Karl Graf Welsperg-Raitenau]] mit seinem schon länger verfolgten Plan durch, das ''Collegium Rupertinum'' mit dem ebenfalls von Paris Lodron gestifteten ''Collegium Marianum'' zusammenzulegen. So entstand das [[Collegium Mariano-Rupertinum]]. | Nachdem der große [[Stadtbrand_Salzburg_(rechtes_Salzachufer)| Stadtbrand von 1818]] das Gebäude, in dem sich das [[Collegium Marianum]] befand ([[Bergstraße]] 16) zerstört hatte, drang Kreishauptmann [[Karl Graf Welsperg-Raitenau]] mit seinem schon länger verfolgten Plan durch, das ''Collegium Rupertinum'' mit dem ebenfalls von Paris Lodron gestifteten ''Collegium Marianum'' zusammenzulegen. So entstand das [[Collegium Mariano-Rupertinum]]. | ||