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Version vom 8. Januar 2019, 18:29 Uhr
Das Pfleg- und Landgericht Mattsee war bis 1850 eines der Salzburger Pfleggerichte, also Gerichts- und Verwaltungseinheit.
Aus der Besitz- und Strafrechtsgeschichte
Das Stift, oder Kloster am Mattsee wurde schon im 8. Jahrhundert von dem bayrischen Herzog Tassilo III. errichtet und von diesem, danach auch von anderen Herrschern reich begütert.
Zu Anfang des 10. Jahrhunderts wurde das Kloster Mattsee vom Kaiser an die Herzöge in Bayern verschenkt. Im 11. Jahrhundert erwarb das Hochstift Passau die Landeshoheit über Mattsee. Es gab aber immer wieder Übergriffe seitens der benachbarten bayrischen Herrschaften, und so entschloss sich das Hochstift Passau, die aus seiner Sicht entlegene Herrschaft Mattsee zunächst an das Erzstift Salzburg zu verpfänden und durch salzburgische Beamte (Friederich Berghammer und nach ihm Conrad Kuchler) verwalten zu lassen, und schließlich im Jahr 1398, es an das Erzstift Salzburg zu verkaufen.
1398 erwarb das Erzstift Salzburg als letzte bedeutende Salzburger Gebietserweiterung die passauische Herrschaft Mattsee. Diese bestand nach verschiedenen Änderungen schließlich aus den Ämtern Mattsee, Lochen, Schleedorf, Obertrum, Seeham und Berndorf. Im Norden war Lochen vom Herzogtum Bayern umgeben. Untertanen und Grundbesitz des Gebiets von Lochen waren zwischen bayerischer und salzburgischer Herrschaft aufgeteilt. Und damit nicht genug: Einige der Bewohner Lochens standen direkt unter der Grundherrschaft des Stifts Mattsee, waren aber dem Erzstift Salzburg gegenüber wehrpflichtig.
Die unklaren Grenzverhältnisse wussten auch Räuberbanden für sich auszunutzen, gegen sie wurden sowohl von bayerischer als auch von Salzburger Seite Grenzstreifen ausgeschickt. Der Lochener Heimatforscher Herbert Handlechner berichtet auch von einem regelrechten Streit um die Leiche eines beim Wildern getöteten Friedburgers, die von beiden Seiten beansprucht wurde. Selbstmörder, die sich erhängt hatten, hingen oft mehrere Tage unter Bewachung, bis Zuständigkeit und Umstände geklärt waren.
Verpfändungen der Herrschaft an Bayern gaben Anlass zu Streitigkeiten, die letztlich in den Jahren 1527 und 1530 durch Vergleich (Saalbuch von 1527 und Erläuterung von 1530) beigelegt wurden. Dabei wurde Salzburg die Landeshoheit zugestanden, jedoch mit Ausnahme der Halsgerichtsbarkeit und der Auslieferung der Malefiz-Verbrecher.[1]
In Durchführung der Regelung von 1527 und 1530 erfolgte die Auslieferung der Malefiz-Verbrecher mit umständlicher Feierlichkeit auf offenem See zu Niedertrum: der bayerische Beamte hatte dem mattseeischen Pfleger bis an den Sattelbogen des Pferdes in den See hinein entgegen zu reiten und die Akten zu übernehmen. Gleichzeitig wurde der Auszuliefernde von dem mattseeischen Amtmann auf einem eigenen Schiff dem bayerischen Amtmann noch auf dem See übergeben und erst danach an Land gebracht. Bei zugefrorenem See erfolgte die Auslieferung am Retten- oder Königsbichl. Wurde der Ausgelieferte hingerichtet, so war das Pfleggericht Mattsee davon schriftlich zu verständigen, anderenfalls war er dem Pfleggericht Mattsee wieder zurückzuliefern. Soweit die Theorie. Denn bei Unklarheiten verzögerte sich die Auslieferung, etwa weil sich die Braunauer Behördenvertreter nicht weit genug ins Wasser begeben wollten und die Salzburger Kollegen genau darauf pochten.
Salzburg kaufte sich von den Bayern zeitweilig die Halsgerichtsbarkeit zurück und versuchte mit Verträgen einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen. Doch selbst nachdem 1779 das Innviertel zu Österreich gekommen war, blieben noch Kompetenzschwierigkeiten, die erst mit dem Aufgehen Salzburgs im Österreichischen Kaiserreich 1816 endeten.
Gebietsumfang und Einteilung
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts war das Pfleggericht in sechs Ämter eingeteilt:
- Amt Mattsee,
- Amt Schleedorf,
- Amt Obertrum,
- Amt Seeham,
- Amt Berndorf,
- Amt Lochen.
Jedes dieser Ämter war in Obmannschaften unterteilt: Das Amt Mattsee zerfiel in vier Obmannschaften − die erste, die zweite, die Hausstätter und die Fischer; das Amt Schleedorf in zwei, Obertrum in vier, Seeham in zwei, Berndorf in vier und Lochen ebenfalls in vier.
Das Pfleggericht umfasste insgesamt 17 Dörfer: Mattsee, Steffel, Schalkham, Schleedorf, Obertrum, Absmann, Müllbach, Lochen, Astätt, Thannberg, Petersham, Babenham, Kerchham, Unterweißau, Oberweißau, Berndorf und Seeham.
Bedienstetenstand
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts waren an Beamten vorhanden: Der Pfleger, ein Kasten- und Ungeldsinspektor, der Kastner, Ungelder und Gerichtsschreiber, ein untergeordneter Schreiber und sonstiges Gerichtspersonal.
Liste der Pfleger
Von 1546 bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts waren Pfleger:[2]
- 1546–1580 Gregor von Kienburg von Rottingbrunn, hochfürstlicher Rat, Pfleger und Kastner
- 1581–1583 Anton von Roß, hochf. Rat, Pfleger und Kastner
- 1584–1537 Georg Trauner von Adelstätten
- 1598–1599 Sebastian Schettinger
- 1600–1601 Johann Kizmagl
- 1602–1606 David Eßlinger
- 1607–1624 Wilibald Folkhammer
- 1625–1638 Andre Bernhard von Bornthall, Truchsess und Hauptmann
- 1639–1643 Georg Vogl von Bleibenstall, hochfürstl. Rat und Oberstlieutenant
- 1644–1649 Johann Jakob Auer, Landmann und Hauptmann
- 1650–1663 Peter Haas, Truchsess und Oberstwachtmeister
- 1664–1666 Johann Georg Schafmann v. Hämmerle, hochf. Rat
- 1667–1683 Johann Franz Schafmann
- 1634–1665 Christoph Bauernfeind von Eis, Rat, Truchsess und Hauptmann
- 1696–1703 Franz Adam Gottlieb Freyherr von Prank und Seeburg, salzbg. Kämmerer, Rat und Landmann
- 1704–1709 Christian Adam Grimming von Niederrain, Rat und Landmann
- 1710–1742 Johann Ernst Diepold, Rat
- 1743–1751 Wolfgang Franz Anton Graf von Ueberacker, salzbg. Kämmerer, Hofkammerrat und Landmann
- 1752–1783 Johann Joseph Ferdinand Cammerlohr von Weichingen, wirklicher Hofrat und Landmann
- 1783–1784 Sigismund Christoph von Pichl, Hofkammerrat, Landmann und Pfleger zu Teisendorf, als Pflegsadministrator
- 1784–1785 Ferdinand von Pichl, wirklicher Hofrat, Landmann und Pfleger zu Neumarkt, hier als Pflegsadministrator
- 1785–1789 Franz Joseph von Grembs
- 1789–1790 Johann Martin als Interims-Beamter
- 1790–1792 Joseph Schloßgangl von Edlenbach, hochfürstl. wirkl. Hofrat
- 1792–1800 Johann Baptist von Mayern
- 1800–18xx Joseph Gutrat von Altengutrat und Puchstein
Kirchliche Einteilung
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts gehörten die Geistlichen dieses Pfleggerichtes zu drei verschiedenen Diözesen: Der Passauer, der Salzburger und der Linzer:
- Zur Diözese Passau gehörte das Kollegialstift Mattsee mit den Pfarren Obertrum, Seeham, Schleedorf;
- zum salzburgischen Dekanat Köstendorf gehörte die Pfarre Berndorf;
- zum Linzer Dekanat Pischelsdorf gehörte die Pfarre Lochen.
Ende und Fortsetzung
Das Pfleggericht Mattsee bestand bis 1850 und wurde dann in ein Bezirksamt und weiter in das Bezirksgericht Mattsee übergeleitet, das bis 1923 bestand.[3]
Quellen
- Hübner, Lorenz: Beschreibung des Erzstiftes und Reichsfürstenthums Salzburg in Hinsicht auf Topographie und Statistik. Erster Band. Das Salzburgische flache Land. Salzburg, F. X. Obeer, 1796. S. 253 ff.
- Fundstelle in Kurioses über Grenzen hinweg, Ausgabe Mehr Salzburger Grenzfälle, in Schriftenreihe des Landesmedienzentrums, Sonderpublikation Nr. 249, erschienen im Dezember 2013, ISBN 978-3-85015-275-4
- ↑ Ausführlich: Kleimayrn, Johann Franz Thaddäus von: Nachrichten von Iuvavia S. 314-317 u. S. 461-467, sowie Kreittmayr, Wiguläus Freiherr von, Grundriß des Allgemeinen, Deutsch- und Bayrischen Staatsrechtes § 137. S. 265; beides hier zitiert nach Hübner, aaO S. 260.
- ↑ Hübner aaO, ab 1792 aber die Hof- und Staatskalender dieser Zeit, zB 1805, S. 77.
- ↑ Artikel Bezirksgericht Mattsee.