Eine '''Residenz''' ist der Sitz eines Landesfürsten.
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Eine '''Residenz''' ist der Sitz eines Fürsten oder Bischofes.
== Wortherkunft ==
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Die ethymologische Ableitung ''Residenz'' ist vom mittellateinischen ''residentia'' entlehnt von ''residere'', übersetzt 'sitzen, sitzen bleiben, verweilen'; Residenz bezeichnet also einen fürstlichen Wohnsitz ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Fürst seine institutionelle Reiseherrschaft aufgegeben hat;
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Die ethymologische Ableitung ''Residenz'' ist vom mittellateinischen ''residentia'' entlehnt von lateinischen ''resideo, ere'', übersetzt 'sitzen, sitzen bleiben, verweilen'; Residenz bezeichnet also einen fürstlichen Wohnsitz ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Fürst seine institutionelle Reiseherrschaft aufgegeben hat;
== Begriff ==
== Begriff ==
Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:
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