Staatsanwaltschaft Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Die Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft ist die Führung des Ermittlungsverfahren und die Vertretung und Erhebung der Anklage im Strafverfahren. | Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Die Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft ist die Führung des Ermittlungsverfahren und die Vertretung und Erhebung der Anklage im Strafverfahren. | ||
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: ''Telefax: 57 6 01 21-3 12 88'' | : ''Telefax: 57 6 01 21-3 12 88'' | ||
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Version vom 23. Februar 2018, 11:23 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Salzburg ist jene Anklagebehörde am Landesgericht Salzburg, die den Vollzug des Strafgesetzbuches vertritt.
Allgemeines
Im Gegensatz zum Landesgericht Salzburg und dessen Richtern, die auf Grund der Gewaltenteilung der Rechtsprechung angehören, ist die Staatsanwaltschaft eine das Gesetz vollziehende, weisungsgebundene Behörde, die dem Bundesministerium für Justiz untersteht. Die Staatsanwaltschaft Salzburg untersteht der Oberstaatsanwaltschaft Linz als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.
Zuständigkeit
Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Die Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft ist die Führung des Ermittlungsverfahren und die Vertretung und Erhebung der Anklage im Strafverfahren.
Adresse
- Weiserstraße 22
- 5020 Salzburg
- Telefon: 57 6 01 21
- Telefax: 57 6 01 21-3 12 88
Leitung
- Leiterin der Staatsanwaltschaft
Leitende Staatsanwältin Hofrätin Dr. Christina Chalupsky
- Erste Stellvertreterin
Erste Staatsanwältin Hofrätin Mag.a[1] Herta Stix
Erste Staatsanwältin Dr. Barbara Fischer
- Vorsteherin der Geschäftsstelle
Amtsdirektorin Ingrid Kerndler
Quelle
Fußnoten
- ↑ Bis 2006 war "Magister" (männlich) bzw. (seit 1993) "Magistra" (weiblich) der übliche akademische Grad für die meisten Studien auf Master-Niveau. "Mag." ist die gesetzliche (§55 Universitätsgesetz 2002) Abkürzung sowohl für "Magister" als auch für "Magistra", wohingegen aber auch (aus gleichstellungspolitischen Motiven) die Abkürzung "Mag.a" für "Magistra" propagiert und verwendet wird.