Salzburger Landtafel: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Januar 2017, 09:41 Uhr
Die Salzburger Landtafel ist die politische Vertretung der Salzburger Landstände gegenüber dem Fürsterzbischof als weltlicher Herrscher im Erzstift Salzburg, sowie jeweils eine Wappentafel und Verzeichnis der ihr jeweils angehörigen Personen und Vertreter.
Beschreibung
Die erste Salzburger Landtafel wurde errichtet, nachdem Erzbischof Konrad I. von Abensberg die Landstände erstmals einberufen, die Landtafel gestiftet und die vier Erbämter eingerichtet hatte. Die erste Landtafel und ihre genaue Zusammensetzung ist als Orignal nicht überliefert, jedoch gibt es eine Abschrift aus dem Jahr 1158. [1].
Sehr alte Landtafeln sind die von 1494 und insbesondere 1525 [2], jeweils bestehend aus einem Verzeichnis der drei damaligen Landstände:
- den Prälaten,
- den Edelleuten und
- den Bürgerschaften der Städte und Märkte.
- Auch diese Landtafeln sind als Originale nicht erhalten, sondern nur mehr aus schriftlichen Aufzeichnungen bekannt.
Eine Salzburger Landtafel von 1620 befindet sich heute im großen Sitzungssaal des Salzburger Landtages. Ebenso jene von 1706 und 1739.
Bildergalerie
- Landtag 06 Landtafel der Stände anno 1706.jpg
Landtafel der Stände anno 1706
- Landtag 04 Fahnen Sbg-A-EU und Landtafel der Stände anno 1620.jpg
Landtafel der Stände anno 1739
Quellen
- Lorenz Hübner, Beschreibung der hochfürstlich erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, Zweiter Band (Statistik), Salzburg 1793.