Rettung: Unterschied zwischen den Versionen

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: B) '''Besondere''' Hilfs- und Rettungsdienste (= ''freiwillige Aufgabe'' von Gemeinden)
 
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:: '''Hinweis''': Wer sich selbst in eine potenziell gefahren-geneigte Situation begibt, muss auch selbst für eine allfällig notwendige Hilfe finanziell und organisatorisch vorsorgen. Auf Hilfeleistungen am Berg, im Wasser und in Höhlen besteht kein Rechtsanspruch.  Bei Gefahr für Leib und Leben eines Verunglückten am Berg, im Wasser und in Höhlen ist niemand dazu verpflichtet, seine eigene körperliche Integrität und Unversehrtheit, oder sein Leben für einen anderen Menschen zu riskieren. Erste Hilfe ist dort immer freiwillig.
 
:: '''Hinweis''': Wer sich selbst in eine potenziell gefahren-geneigte Situation begibt, muss auch selbst für eine allfällig notwendige Hilfe finanziell und organisatorisch vorsorgen. Auf Hilfeleistungen am Berg, im Wasser und in Höhlen besteht kein Rechtsanspruch.  Bei Gefahr für Leib und Leben eines Verunglückten am Berg, im Wasser und in Höhlen ist niemand dazu verpflichtet, seine eigene körperliche Integrität und Unversehrtheit, oder sein Leben für einen anderen Menschen zu riskieren. Erste Hilfe ist dort immer freiwillig.
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::- Alpine Bergungen
 
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== anerkannten Rettungsorganisationen ==
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== anerkannte Rettungsorganisationen ==
  
* Österreichische Rote Kreuz (ÖRK), Landesverband Salzburg
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::Das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Salzburg, mit dem Sitz in der Landeshauptstadt Salzburg, gilt für das gesamte Land Salzburg als anerkannte Rettungsorganisation.
 
::Das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Salzburg, mit dem Sitz in der Landeshauptstadt Salzburg, gilt für das gesamte Land Salzburg als anerkannte Rettungsorganisation.
  
* Österreichische Bergrettungsdienst, Landesorganisation Salzburg
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* [[Österreichischer Bergrettungsdienst Landesorganisation Salzburg|Österreichische Bergrettungsdienst, Landesorganisation Salzburg]]
 
::Der Österreichische Bergrettungsdienst, Landesorganisation Salzburg, gilt für das gesamte Land Salzburg als anerkannte Rettungsorganisation für den besonderen Hilfs- und Rettungsdienst im alpinen Gebiet.
 
::Der Österreichische Bergrettungsdienst, Landesorganisation Salzburg, gilt für das gesamte Land Salzburg als anerkannte Rettungsorganisation für den besonderen Hilfs- und Rettungsdienst im alpinen Gebiet.
  

Version vom 13. Januar 2016, 08:22 Uhr

Mit "Rettung" sind alle anerkannten Rettungsorganisationen und Rettungsträger im Land Salzburg gemeint.

  • Notruf 144

Das Hilfs- und Rettungswesen umfasst, so ferne nicht anderes bestimmt ist, nur die Aufgaben des allgemeinen und des besonderen Hilfs- und Rettungsdienstes in der Gemeinde (örtlicher Hilfs- und Rettungsdienst).

Rechtsgrundlage

Das örtliche Hilfs- und Rettungswesen ist im Salzburger Landesgesetz über das örtliche Hilfs- und Rettungswesen im Lande Salzburg, dem Salzburger Rettungsgesetz, StF: LGBl Nr 78/1981 idgF [1] geregelt.

Unterscheide

A) Allgemeine Hilfs- und Rettungsdienste (= Pflichtaufgabe von Gemeinden)
  • Erste Hilfe Leistung [2]
  • Krankentransporte
  • Behindertentransporte
  • Erste Hilfe Schulungen
  • Bereitstellung von Erste Hilfe bei Veranstaltungen
B) Besondere Hilfs- und Rettungsdienste (= freiwillige Aufgabe von Gemeinden)
Hinweis: Wer sich selbst in eine potenziell gefahren-geneigte Situation begibt, muss auch selbst für eine allfällig notwendige Hilfe finanziell und organisatorisch vorsorgen. Auf Hilfeleistungen am Berg, im Wasser und in Höhlen besteht kein Rechtsanspruch. Bei Gefahr für Leib und Leben eines Verunglückten am Berg, im Wasser und in Höhlen ist niemand dazu verpflichtet, seine eigene körperliche Integrität und Unversehrtheit, oder sein Leben für einen anderen Menschen zu riskieren. Erste Hilfe ist dort immer freiwillig.

Flugrettung

Die Flugrettung war flächendeckend bis 31. Dezember 2011 durch eine Gliedstaatsvertrag, eine sog. Art.15a B-VG Vereinbarung, zwischen dem Bund und den Ländern geregelt. Seither gelten je Bundesland unterschiedliche Vereinbarungen und Regelungen. [3]

  • Rettungsflüge
  • Ambulanzflüge
  • Flüge zur Hilfeleistung
- Katastrophenhilfe
- Zivilschutz
- Suche von Abgängigen
- Alpine Bergungen

anerkannte Rettungsorganisationen

Das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Salzburg, mit dem Sitz in der Landeshauptstadt Salzburg, gilt für das gesamte Land Salzburg als anerkannte Rettungsorganisation.
Der Österreichische Bergrettungsdienst, Landesorganisation Salzburg, gilt für das gesamte Land Salzburg als anerkannte Rettungsorganisation für den besonderen Hilfs- und Rettungsdienst im alpinen Gebiet.

Rettungsträger

Als Rettungsträger gemäß § 6 Abs. 4 S. RettungsG gilt jeder Rechtsträger, der sich mit der Erbringung von Leistungen des Hilfs- und Rettungsdienstes fortgesetzt befasst.

Quellen