Grünlanddeklaration: Unterschied zwischen den Versionen
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[[1998]] wird die Deklaration inhaltlich und räumlich konkretisiert, die Deklarationsflächen werden wesentlich erweitert. | [[1998]] wird die Deklaration inhaltlich und räumlich konkretisiert, die Deklarationsflächen werden wesentlich erweitert. | ||
Version vom 6. September 2016, 13:02 Uhr
Die so genannte Grünlanddeklaration wurde am 28. Juni 1985 vom Salzburger Gemeinderat beschlossen. Die Politikerinnen und Politiker wollten dadurch 3.500 Hektar gewidmetes Grünland auf Dauer erhalten und darin keine Bauten und Maßnahmen zulassen, die diesem Ziel widersprechen.
Einer der Baumeister der Grünlanddeklaration war der jetztige EU-Abgeordnete und damalige Bürgerlisten-Stadtrat Johannes Voggenhuber.
Die Grünlanddeklaration war die Reaktion der Stadtpolitik auf den Aufstand der Bürger, die sich vehement gegen weitere Verbauung des wertvollen Grünraumes der Stadt einsetzten. Vor allem in den Nachkreigszahren bis um 1980 wurde in der Landeshauptstadt ein Wohnblock nach dem anderen errichtet. Unter anderem war auch vorgesehen, die besonders wertvollen wertvollen Grünflächen in Freisaal uns beiderseits der eizigartigen Hellbrunner Allee zu verbauen. Auch eine Stadtautobahn quer durch die Stadt Salzburgs war in Diskussion.
1998 wird die Deklaration inhaltlich und räumlich konkretisiert, die Deklarationsflächen werden wesentlich erweitert.
2001 wird die Grünlanddeklaration dann in das Räumliche Entwicklungskonzept (REK 2001) der Stadt Salzburg integriert und ist damit wesentlicher Bestandteil der Stadtentwicklung.
Seit 2006 wird nun an einer Reform der Grünlanddeklaration gearbeitet. Sie soll einerseits gesetzlich im Salzburger Stadtrecht verankert werden, womit 3.700 Hektar Grünland einen rechtlichen Schutz erhalten würden. Änderungen daran sollen in Zukunft nur mehr durch Bürgerabstimmungen möglich sein und auch einer 3/4 Mehrheit im Stadtparlament bedürfen.