Landeshauptmann: Unterschied zwischen den Versionen
TriQ (Diskussion | Beiträge) K →k.k. Landeshauptleute (1861 bis 1918): Geb.daten Winkler erg. |
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Nachdem das [[Herzogtum Salzburg]] [[1816]] endgültig an Österreich fiel wurde es unter der Bezeichnung [[Salzachkreis]] verwaltungsmäßig an Österreich ob der Enns (heutiges Oberösterreich) angegliedert. Der Salzburger [[Kreishauptmann]] unterstand dem Landeshauptmann in Linz, dieser wiederum dem oberösterreichischen Landespräsidenten. [[1850]] wurde Salzburg zu einem selbstverwalteten Kronland der Habsburgermonarchie erhoben. An die Stelle des Kreishauptmannes trat der [[Landespräsident]], der als oberster Landesherr direkt dem Kaiser unterstand. | Nachdem das [[Herzogtum Salzburg]] [[1816]] endgültig an Österreich fiel wurde es unter der Bezeichnung [[Salzachkreis]] verwaltungsmäßig an Österreich ob der Enns (heutiges Oberösterreich) angegliedert. Der Salzburger [[Kreishauptmann]] unterstand dem Landeshauptmann in Linz, dieser wiederum dem oberösterreichischen Landespräsidenten. [[1850]] wurde Salzburg zu einem selbstverwalteten Kronland der Habsburgermonarchie erhoben. An die Stelle des Kreishauptmannes trat der [[Landespräsident]], der als oberster Landesherr direkt dem Kaiser unterstand. | ||
Der erste Landeshauptmann der Salzburger Geschichte war [[Joseph Freiherr von Weiß]]. Er wurde [[1861]] von Kaiser Franz | Der erste Landeshauptmann der Salzburger Geschichte war [[Joseph Freiherr von Weiß]]. Er wurde [[1861]] von [[Kaiser Franz Joseph I.]] von Österreich eingesetzt. Die Landeshauptleute unterstanden bis zum Zusammenbruch der Monarchie den Landespräsidenten. Während der Zugehörigkeit Salzburgs zum Deutschen Reich von [[1938]] bis [[1945]] wurde der Landeshauptmann vom Gauleiter ersetzt. | ||
Das Amt des Landeshauptmannes in seiner heutigen Bedeutung wurde erst mit der Gründung der Ersten Republik [[1918]] eingeführt. Die österreichische Bundesverfassung räumt dem Landeshauptmann als wichtigstem Vertreter des Staates (auch des Bundes) auf Landesebene heute eine besondere Stellung ein. | Das Amt des Landeshauptmannes in seiner heutigen Bedeutung wurde erst mit der Gründung der Ersten Republik [[1918]] eingeführt. Die österreichische Bundesverfassung räumt dem Landeshauptmann als wichtigstem Vertreter des Staates (auch des Bundes) auf Landesebene heute eine besondere Stellung ein. | ||