Diskussion:Salzburger Adel: Unterschied zwischen den Versionen

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(„von“ oder „v.“)
 
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:(Peter Frank-Döfering, ''Adelslexikon des österreichischen Kaisertums'' 1804–1918. Herder, Wien 1989, ISBN 3-210-24925-3. S. 620.)
 
:(Peter Frank-Döfering, ''Adelslexikon des österreichischen Kaisertums'' 1804–1918. Herder, Wien 1989, ISBN 3-210-24925-3. S. 620.)
 
:Ich weiß nicht, seit wann die „v.“-Konvention (vgl. [[Löwenstern|„v. Löwenstern“]]) galt und ob sie allenfalls noch gilt − und inwieweit sie in Österreich (wo das Bedürfnis nach Unterscheidung von schlichtem [[schweiz]]erischem und norddeutschem „von“ doch gering war) überhaupt galt (der betreffende Abschnitt des Werkes von Frank-Döfering bezieht sich nicht konkret auf das Kaisertum Österreich). Der „amtliche Dienstgebrauch“ beweist noch nicht, dass das „v.“ die Schreibweise der Personenstandsbücher und der Geburtsurkunde der Personen ist, die so einen Namensbestandteil haben; und ''diese amtlich festgelegte'' Schreibweise ist heute die Entscheidende. --[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] 22:23, 30. Aug. 2012 (CEST)
 
:Ich weiß nicht, seit wann die „v.“-Konvention (vgl. [[Löwenstern|„v. Löwenstern“]]) galt und ob sie allenfalls noch gilt − und inwieweit sie in Österreich (wo das Bedürfnis nach Unterscheidung von schlichtem [[schweiz]]erischem und norddeutschem „von“ doch gering war) überhaupt galt (der betreffende Abschnitt des Werkes von Frank-Döfering bezieht sich nicht konkret auf das Kaisertum Österreich). Der „amtliche Dienstgebrauch“ beweist noch nicht, dass das „v.“ die Schreibweise der Personenstandsbücher und der Geburtsurkunde der Personen ist, die so einen Namensbestandteil haben; und ''diese amtlich festgelegte'' Schreibweise ist heute die Entscheidende. --[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] 22:23, 30. Aug. 2012 (CEST)
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::Die Abkürzung des Adelsprädikates "von" als "v." zu schreiben ist eine Erfindung des preussischen Heroldsamtes, hat sich jedoch kaum in der österreichischen Monarchie durchsetzen können. Es wurde in Deutschland eingeführt um Adelige von nichtadeligen Familien unterscheiden zu können, die ein "von" führten. Im wesentlichen waren dies Familien aus dem nordwestdeutschen und dem niederländischen Raum (Baron v. Heuyningen, Der Deustsch Adelsrechtsausschuss (ARA) 2012).

Version vom 11. Dezember 2012, 20:19 Uhr

„von“ oder „v.“

„Der amtliche Dienstgebrauch machte einen Unterschied in der Schreibweise zwischen dem abgekürzten „v.“ und dem ausgeschriebenen „von“. Die abgekürzte Form wurde aus schließlich für den nachgewiesenen Adel gebraucht. Das ausgeschriebene „von“ galt aber als bloßer Namensbestandteil. Denn besonders bei schweizerischen Familien oder bei Fa milien aus den Gebieten der Nordseeküste gab es das bäuerliche, keinesfalls adelige „von“. Ursprünglich bedeutete das „von“, sowohl bei adeligen als auch bei nichtadeligen Familien, einen Hinweis auf den Herkunftsort.“
(Peter Frank-Döfering, Adelslexikon des österreichischen Kaisertums 1804–1918. Herder, Wien 1989, ISBN 3-210-24925-3. S. 620.)
Ich weiß nicht, seit wann die „v.“-Konvention (vgl. „v. Löwenstern“) galt und ob sie allenfalls noch gilt − und inwieweit sie in Österreich (wo das Bedürfnis nach Unterscheidung von schlichtem schweizerischem und norddeutschem „von“ doch gering war) überhaupt galt (der betreffende Abschnitt des Werkes von Frank-Döfering bezieht sich nicht konkret auf das Kaisertum Österreich). Der „amtliche Dienstgebrauch“ beweist noch nicht, dass das „v.“ die Schreibweise der Personenstandsbücher und der Geburtsurkunde der Personen ist, die so einen Namensbestandteil haben; und diese amtlich festgelegte Schreibweise ist heute die Entscheidende. --Karl Irresberger 22:23, 30. Aug. 2012 (CEST)
Die Abkürzung des Adelsprädikates "von" als "v." zu schreiben ist eine Erfindung des preussischen Heroldsamtes, hat sich jedoch kaum in der österreichischen Monarchie durchsetzen können. Es wurde in Deutschland eingeführt um Adelige von nichtadeligen Familien unterscheiden zu können, die ein "von" führten. Im wesentlichen waren dies Familien aus dem nordwestdeutschen und dem niederländischen Raum (Baron v. Heuyningen, Der Deustsch Adelsrechtsausschuss (ARA) 2012).